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Zitat von: trissi am 25. Februar 2018, 14:16:03
Auch mein Attest hat sie sich nicht angesehen, welches mein Kardiologe ausgestellt hat. Dieses bestätigt eindeutig das ich keinerlei Einschränkungen habe und der Herzfehler einen Dienst bei der BW nicht einschränkt.
Zitat von: trissi am 25. Februar 2018, 14:16:03
Danke für eure Meinungen!
Tatsächlich ist mein Herzfehler häufiger vorkommend. Ich kenne auch jemanden, mit der selben ,,Krankheit" der beim Bund ist
ZitatVor ein paar Tagen habe ich meinen Karriereberater getroffen und ihm erzählt wie es gelaufen ist. Die Ärztin hatte mich direkt ausgemustert. Mein Berater meinte, dass sie mich mindestens in ein BW Krankenhaus hätte schicken müssen, was sie nicht getan hat. Auch mein Attest hat sie sich nicht angesehen, welches mein Kardiologe ausgestellt hat. Dieses bestätigt eindeutig das ich keinerlei Einschränkungen habe und der Herzfehler einen Dienst bei der BW nicht einschränkt.
Zitat von: ulli76 am 26. Januar 2018, 08:52:34Das muss nun aber die Schule entscheiden, die das ausstellt. Ich habe mein Pflichtpraktikum als Informatiker in einem Unternehmen gemacht, das nicht einen Informatiker beschäftigt
Doch passt- es geht um den praktischen Teil der Fachhochschulreife. Dafür ist aber wohl eine gewisse Ausbildungshöhe erforderlich, die durch FWD nicht erreicht werden kann.
Zitat von: trissi am 25. Januar 2018, 17:14:23
Hey Leute,
Ich bin gestern bei meiner Musterung mit T6 ausgemustert worden, da ich einen Herzfehler habe. Dieser ist jedoch nicht schlimm und ich habe keinerlei Beeinträchtigungen oder Probleme damit.
Beim Bund wollte ich einen FWD für 12 Monate machen, um den praktischen Teil meiner Fachhochschulreife zu erlangen.
Daher meine Frage.. Macht es Sinn gegen das Ergebnis anzufechten und ggf zu einer Nachmusterung zu gehen?
Danke !
Zitat von: Ralf am 26. Januar 2018, 04:23:04Zitat von: SGBunny am 25. Januar 2018, 21:36:08Passt das wirklich zu diesem Thema? Bitte Hinweis, falls falsch gepostet.
Mal davon abgesehen das der Plan eine massive Schwäche hatZitateine nachgewiesene Ausbildung bei der Bundeswehr (die Dienstzeit muss mindestens 4 Jahre betragen haben, mit dienstlicher Verwendung mindestens auf der ATN-Stufe 7; es muss mindestens der Dienstgrad des Unteroffiziers erreicht worden sein)
Zitat von: SGBunny am 25. Januar 2018, 21:36:08Passt das wirklich zu diesem Thema? Bitte Hinweis, falls falsch gepostet.
Mal davon abgesehen das der Plan eine massive Schwäche hatZitateine nachgewiesene Ausbildung bei der Bundeswehr (die Dienstzeit muss mindestens 4 Jahre betragen haben, mit dienstlicher Verwendung mindestens auf der ATN-Stufe 7; es muss mindestens der Dienstgrad des Unteroffiziers erreicht worden sein)
Zitateine nachgewiesene Ausbildung bei der Bundeswehr (die Dienstzeit muss mindestens 4 Jahre betragen haben, mit dienstlicher Verwendung mindestens auf der ATN-Stufe 7; es muss mindestens der Dienstgrad des Unteroffiziers erreicht worden sein)