Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Die Zustellprobleme, die der alte Server hatte, bestehen nicht mehr. Auch Mails an Google oder 1und1-Konten werden erfolgreich zugestellt. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen


Antworten

Der Beitrag verursachte die folgenden Fehler, die behoben werden müssen:
Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.
Einschränkungen: 10 pro Beitrag (10 verbleibend), maximale Gesamtgröße 8 MB, maximale Individualgröße 8 MB
Deaktiviere die Dateianhänge die gelöscht werden sollen
Klicke hier oder ziehe Dateien hierher, um sie anzuhängen.
Erweiterte Optionen...
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau

Zusammenfassung

Autor BSG1966
 - 26. Februar 2018, 07:50:59
Zitat von: trissi am 25. Februar 2018, 14:16:03
Auch mein Attest hat sie sich nicht angesehen, welches mein Kardiologe ausgestellt hat. Dieses bestätigt eindeutig das ich keinerlei Einschränkungen habe und der Herzfehler einen Dienst bei der BW nicht einschränkt.

Das kann ein ziviler Kardiologe zwar schreiben, interessiert die Bundeswehr aber nicht. Der einzige, der sowas schreiben darf (bzw dessen Meinung da interessiert) wäre ein Kardiologe der Bundeswehr.
Autor HosaBrack
 - 25. Februar 2018, 15:22:37
Zitat von: trissi am 25. Februar 2018, 14:16:03
Danke für eure Meinungen!

Tatsächlich ist mein Herzfehler häufiger vorkommend. Ich kenne auch jemanden, mit der selben ,,Krankheit"  der beim Bund ist

1. Wirst du das nicht beurteilen können, denn du bist kein Mediziner.
2. Keine falschen Hoffnungen auf Hörensagen. Und wer garantiert dir eigentlich, dass dieser jemand seine Einschränkung nicht einfach verheimlicht hat beispielsweise?

ZitatVor ein paar Tagen habe ich meinen Karriereberater getroffen und ihm erzählt wie es gelaufen ist. Die Ärztin hatte mich direkt ausgemustert. Mein Berater meinte, dass sie mich mindestens in ein BW Krankenhaus hätte schicken müssen, was sie nicht getan hat. Auch mein Attest hat sie sich nicht angesehen, welches mein Kardiologe ausgestellt hat. Dieses bestätigt eindeutig das ich keinerlei Einschränkungen habe und der Herzfehler einen Dienst bei der BW nicht einschränkt.

Muss er nicht. Genauso wenig muss er irgendwelche zivilen Atteste berücksichtigen. Dein Karriereberater redet da leider kompletten Unsinn.

Autor IcemanLw
 - 25. Februar 2018, 14:37:02
Zitat von: ulli76 am 26. Januar 2018, 08:52:34
Doch passt- es geht um den praktischen Teil der Fachhochschulreife. Dafür ist aber wohl eine gewisse Ausbildungshöhe erforderlich, die durch FWD nicht erreicht werden kann.
Das muss nun aber die Schule entscheiden, die das ausstellt. Ich habe mein Pflichtpraktikum als Informatiker in einem Unternehmen gemacht, das nicht einen Informatiker beschäftigt ;)
Autor trissi
 - 25. Februar 2018, 14:16:03
Danke für eure Meinungen!

Tatsächlich ist mein Herzfehler häufiger vorkommend. Ich kenne auch jemanden, mit der selben ,,Krankheit"  der beim Bund ist. Die Musterung habe ich angefochten. Warte momentan auf eine Rückmeldung.
Vor ein paar Tagen habe ich meinen Karriereberater getroffen und ihm erzählt wie es gelaufen ist. Die Ärztin hatte mich direkt ausgemustert. Mein Berater meinte, dass sie mich mindestens in ein BW Krankenhaus hätte schicken müssen, was sie nicht getan hat. Auch mein Attest hat sie sich nicht angesehen, welches mein Kardiologe ausgestellt hat. Dieses bestätigt eindeutig das ich keinerlei Einschränkungen habe und der Herzfehler einen Dienst bei der BW nicht einschränkt.
Autor ulli76
 - 26. Januar 2018, 15:26:31
Es gibt Herzfehler mit denen man tauglich sein kann. Das wissen die Musterungsärzte aber auch. Diese Herzfehler sind dann eben nicht relevant und relativ häufig, so dass sie immer mal wieder bei der Musterung vorkommen.

Mit T6 kann man aber grundsätzlich FWDL machen.
Autor SGBunny
 - 26. Januar 2018, 11:15:02
Zur Frage der Sinnhaftigkeit: Ablehnung eines Bewerbers für den freiwilligen Wehrdienst wegen fehlender
körperlicher Eignung


Da war das Herzleiden zwar sicherlich deutlich schwerwiegender, der Tenor der Entscheidung trifft aber sicherlich zu.
Autor F_K
 - 26. Januar 2018, 10:48:20
Frage:

- Es ist also SICHER ein vorliegender Herzfehler diagnostiziert?
- Ist dieser Herzfehler als Gesundheitsziffer explizit in der Vorschrift genannt?

Wenn beides "Ja", dann hilft kein "Gutachten".
Autor DA40
 - 26. Januar 2018, 09:40:53
Zitat von: trissi am 25. Januar 2018, 17:14:23
Hey Leute,

Ich bin gestern bei meiner Musterung mit T6 ausgemustert worden, da ich einen Herzfehler habe. Dieser ist jedoch nicht schlimm und ich habe keinerlei Beeinträchtigungen oder Probleme damit.
Beim Bund wollte ich einen FWD für 12 Monate machen, um den praktischen Teil meiner Fachhochschulreife zu erlangen.
Daher meine Frage.. Macht es Sinn gegen das Ergebnis anzufechten und ggf zu einer Nachmusterung zu gehen?

Danke !

Diese Frage würde ich mit einem Arzt diskutieren, idealerweise mit einem Kardiologen, der vorher Arzt bei der Bundeswehr war und somit Musterungsentscheidungen zumindest im Ansatz einschätzen kann. Sollte Dein Herzfehler wirklich "nicht so schlimm sein", dass Du "eigentlich" T2 bist, dann lege Widerspruch ein und lege dem Widerspruch ein entsprechendes Gutachten Deines zivilen Arztes bei. Dies könnte zu einer entsprechenden Nachmusterung, dann wohl in einem BwK, führen...
Autor SGBunny
 - 26. Januar 2018, 09:16:33
Zitat von: Ralf am 26. Januar 2018, 04:23:04
Zitat von: SGBunny am 25. Januar 2018, 21:36:08
Mal davon abgesehen das der Plan eine massive Schwäche hat

Zitateine nachgewiesene Ausbildung bei der Bundeswehr (die Dienstzeit muss mindestens 4 Jahre betragen haben, mit dienstlicher Verwendung mindestens auf der ATN-Stufe 7; es muss mindestens der Dienstgrad des Unteroffiziers erreicht worden sein)
Passt das wirklich zu diesem Thema? Bitte Hinweis, falls falsch gepostet.

Stimmt, den Hinweis auf die Anerkennung einer Bw-Dienstzeit als Praktischer Teil hatte ich vergessen
Autor ulli76
 - 26. Januar 2018, 08:52:34
Doch passt- es geht um den praktischen Teil der Fachhochschulreife. Dafür ist aber wohl eine gewisse Ausbildungshöhe erforderlich, die durch FWD nicht erreicht werden kann.
Autor Ralf
 - 26. Januar 2018, 04:23:04
Zitat von: SGBunny am 25. Januar 2018, 21:36:08
Mal davon abgesehen das der Plan eine massive Schwäche hat

Zitateine nachgewiesene Ausbildung bei der Bundeswehr (die Dienstzeit muss mindestens 4 Jahre betragen haben, mit dienstlicher Verwendung mindestens auf der ATN-Stufe 7; es muss mindestens der Dienstgrad des Unteroffiziers erreicht worden sein)
Passt das wirklich zu diesem Thema? Bitte Hinweis, falls falsch gepostet.
Autor SGBunny
 - 25. Januar 2018, 21:36:08
Mal davon abgesehen das der Plan eine massive Schwäche hat

Zitateine nachgewiesene Ausbildung bei der Bundeswehr (die Dienstzeit muss mindestens 4 Jahre betragen haben, mit dienstlicher Verwendung mindestens auf der ATN-Stufe 7; es muss mindestens der Dienstgrad des Unteroffiziers erreicht worden sein)
Autor wolverine
 - 25. Januar 2018, 18:59:02
Nur einmal aus Interesse: Wie möchte man den so etwas begründen? Wenn ein einfaches "Mir geht es gut" reichen würde, könnte man sich die medizinische Untersuchung insgesamt sparen und nur einen Fragebogen verschicken.
Autor KillBurn93
 - 25. Januar 2018, 17:58:50
Und nein es gibt keine Möglichkeit dagegen vorzugehen.
Ist ja nicht so als würde der Herzfehler über Nacht einfach verschwinden was eine eventuelle Wiedervorstellung sinnvoll erscheinen lassen würde.
Finden Sie sich also damit ab und machen sie Ihr Praktikum für den Abschluss wie alle anderen bei einem zivilen Unternehmen.
Dafür viel Erfolg :D
Autor ulli76
 - 25. Januar 2018, 17:39:20
Deswegen wohl auch T6 und nicht T5.