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Autor F_K
 - 26. Januar 2018, 13:01:04
Halten wir fest: Ein "erhöhtes" Beförderungsendgelt ist keine Straftat - und beim "ersten Mal", ist eine Straftat beim "Schwarzfahren" kaum nachzuweisen.
Autor D. R. A. P
 - 26. Januar 2018, 12:08:43
Zitat von: Pericranium am 26. Januar 2018, 11:55:18
Soweit ich weiß, gibt es Verkehrsverbünde, die einen sofort beim ersten Mal Schwarzfahren anzeigen und manche zeigen einen erst an, wenn man nicht zahlt oder wiederholt schwarzgefahren ist.
Ich frage mich aber: Wie konnten Sie mit einem Vertrag und Schwarzfahren 1600€ Schulden ansammeln? Schwarzfahren kostet in den meisten Gegenden 40-60€ Strafe.
Oder haben Sie erst nicht gezahlt und dann wurde die Summe erhöht?
Gute Frage!
Hier in Hamburg kostet es auch 60, aber leider hab ich mich zu spät um diese Angelegenheiten gekümmert und somit war es dann beim Inkasso Büro und die tun ja immer noch ihre Kosten drauf. Naja und so kam es zu dieser Höhe. Wie gesagt hab ich nie einen Brief von der Staatsanwaltschaft oder der Polizei bekommen, das es zu einem Verfahren gekommen ist.
Autor Pericranium
 - 26. Januar 2018, 11:55:18
Soweit ich weiß, gibt es Verkehrsverbünde, die einen sofort beim ersten Mal Schwarzfahren anzeigen und manche zeigen einen erst an, wenn man nicht zahlt oder wiederholt schwarzgefahren ist.
Ich frage mich aber: Wie konnten Sie mit einem Vertrag und Schwarzfahren 1600€ Schulden ansammeln? Schwarzfahren kostet in den meisten Gegenden 40-60€ Strafe.
Oder haben Sie erst nicht gezahlt und dann wurde die Summe erhöht?
Autor D. R. A. P
 - 26. Januar 2018, 11:53:37
Zitat von: miT am 26. Januar 2018, 02:30:05
Bei der Schuldenhöhe SOLLTE es nicht zu einem Problem werden da sie diese angegeben haben. Problematisch wird es erst wenn sie offiziell in Finanzielle schieflache geraten was bei dem zu erwartenden Einkommen im Vergleich zur Schuldenhöhe nicht der Fall ist.
Das sagt mein Karriereberater auch. Ich bin noch nie in Verzug gekommen, weil es für mich wichtig ist, das ich damit so schnell wie möglich fertig bin.
Autor D. R. A. P
 - 26. Januar 2018, 11:50:54
Zitat von: KlausP am 26. Januar 2018, 07:09:42
Gab es wegen des Schwarzfahrens eigentlich ein Verfahren und eine Verurteilung? Wenn ja, haben Sie die auch im Bewerbungsbogen angegeben?
Nein, gab es nicht. Im bewrrbungsbogen musste man ja ankreuzen um was für Schulden es sich handelt, Kredit etc. Und das hab ich getan, aber nicht spezifisch hingeschrieben, das es sich um Schwarzfahren handelt.
Kann es sein, das es nur zu einem Verfahren kommt, wenn man das nicht zahlt?
Autor KlausP
 - 26. Januar 2018, 07:09:42
Gab es wegen des Schwarzfahrens eigentlich ein Verfahren und eine Verurteilung? Wenn ja, haben Sie die auch im Bewerbungsbogen angegeben?
Autor miT
 - 26. Januar 2018, 02:30:05
Bei der Schuldenhöhe SOLLTE es nicht zu einem Problem werden da sie diese angegeben haben. Problematisch wird es erst wenn sie offiziell in Finanzielle schieflache geraten was bei dem zu erwartenden Einkommen im Vergleich zur Schuldenhöhe nicht der Fall ist.
Autor D. R. A. P
 - 26. Januar 2018, 02:19:31
 auf jeden Fall habe ich gelesen, daß einige einen Brief vom Staatsanwalt oder von der Polizei bekommen haben wegen Schwarzfahren....
Autor D. R. A. P
 - 26. Januar 2018, 01:41:00
Moin!
Ich hab eine frage und zwar werde ich am 1.3 meine Aga beginnen. Es geht darum, daß ich um die 1600 Euro Schulden habe, wegen eines alten Handy Vertrag und wegen schwarzfahren, die Summe der Schulden habe ich bei der Musterung angegeben!  Ich habe mich im forum schon ein bisschen schlau gemacht, auf jeden Fall habe ich gelesen, daß einige einen Brief vom Staatsanwalt oder von der Polizei bekommen haben, aber sowas hab ich nie bekommen.  Die Schulden zahle ich monatlich bei dem zuständigen Inkasso Unternehmen in Raten ab.
Nun frage ich mich, ob es dadurch zu einer negativen Sicherheitsuberprüfung kommen kann?.
Vielleicht hat ja jemand einen Tipp oder weiß ungefähr wie sich das auswirken könnte. Danke im voraus für eure Antworten.