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Zusammenfassung

Autor femalesoldier
 - 29. Januar 2018, 11:49:56
Zitat von: Jackobär am 28. Januar 2018, 15:06:42
Hier hat ja eine Dienststelle ihre Pflicht und Aufgabe nicht ausgefüllt, das muss doch dort Konsequenzen haben und nicht wir sollten die Leidtragenden sein.
Beim DV haben wir uns ja auch beschwert, die kämpfen ja auch wie verrückt darum das es eine gute Lösung gibt aber die sind ja auch in manchen Dingen machtlos (kommt von oben und so....).

Willkommen in der Bundeswehr :D
Autor F_K
 - 29. Januar 2018, 08:42:30
@ Kestrel:

Ich bin etwas verwundert:

- Erst leitest Du mit guten Argumenten her, warum die Änderung im SG erfolgen MUSSTE und auch dort zielführend ist.
- Dann redest Du von "verzapft".
- Dann BESTÄTIGST Du den politischen Willen dieser Änderung (Gesetzgeber und so ....).

Auch wenn wir hier Einzelfälle bedauerlich finden - so belegen diese doch (Ausnahme der Regel), dass es im Prinzip funktioniert.

Job well done!
Autor BulleMölders
 - 29. Januar 2018, 08:23:14
Ganz ehrlich, für mich ließt sich das ganze hier nach dem Motto, "Lerne klagen ohne zu leiden" oder auch "Jammern auf ganz hohem niveau"!
Autor Kestrel
 - 28. Januar 2018, 22:01:53
Daß das genau so kommen würde, war bereits Mitte / Ende 2015 absehbar. Da gab es im Bereich von Teilen des BAPersBw genügend Stimmen, die vor diesen hier beschriebenen "Einzelfällen" eindringlich gewarnt haben. Andere Teile des selben Hauses aber meldeten vollmundig in Richtung Mysterium, daß sei doch alles kein Problem und mit einigen zusätzlichen DP im Bereich der Personalgewinnungsorganisation sowie des MAD leicht zu handhaben. Und die Leute von R II 3, die die ganze Sache  mit der rechtlichen Regelungen außerhalb des SÜG vorbereitet (also verzapft...) haben, hatten damals wie auch noch heute ohnehin ganz andere Prioritäten. Außerhalb des SÜG deshalb, weil insbesondere das BMI einer Anpassung des eigentlichen SÜG niemals zugestimmt hätte; der erste dahingehende Versuch (SÜ 1 pauschal für alle) wurde damals also ganz schnell aufgegeben. Erst im zweiten Anlauf konzentrierte man sich dann auf die Kriegswaffenausbildung und das SG, weil man sich hier mit keinem anderen Ressort abzustimmen hatte.

Also nahm die Sache seinen Lauf, die gesetzliche Regelung über das SG wurde ohne großes Aufsehen zu erregen implementiert. Es gab ein paar zusätzlche DP beim MAD, den KarrC Bw sowie beim BAPersBw - und gut war.



Heute müssen Bewerber bzw. gerade frisch eingestellte Soldaten mit der damaligen Entscheidung ebenso leben wie das bei den KarrC Bw und im BAPersBw damit befasste Personal. Meistens klappt es ja auch, aber eben nicht immer. Beschweren kann man sich natürlich, wenn jemand in dieser Kette tatsächlich einen konkreten Fehler gemacht haben sollte oder man das zumindest annimmt. Fehler passieren, das sind auch nur Menschen. Deswegen - also wegen einer Beschwerde - wird der MAD aber trotzdem nicht schneller arbeiten... Und manchmal hat man auch ohne handwerklichen Fehler einfach nur etwas Pech und die Überprüfung dauert ein wenig länger als bis zum "Stichtag" während der Grundausbildung.

Meine Empfehlung an dieser Stelle, falls man davon betroffen ist: Eingaben schreiben und zum Platz der Republik absenden. Das bringt im jeweiligen Fall zwar erstmal rein gar nichts, denn der "Mann in Berlin" hat selbstverständlich keinen Einfluss auf ein laufendes Sicherheitsüberprüfungsverfahren. Aber irgendwann stapeln sich dann so viele diesbezügliche Schreiben auf den Tischen seiner Mitarbeiter, daß er sich der Sache vielleicht noch einmal grundsätzlich annimmt. Das könnte - zumindest rein theoretisch - zu einem gewissen politischen Druck und zumindest zu einer Überarbeitung der internen Abläufe im Bereich der Personalgewinnungsorganisation führen. Das wäre ja schließlich nicht das erste Mal - und dafür braucht es auch keiner gesetzlichen Änderung. Denn an der Absicht zur grundsätzlichen Überprüfung von Bewerbern werden mit allergrößter Wahrscheinlichkeit auch noch der nächste Minister und seine diversen Nachfolger festhalten.
Autor miT
 - 28. Januar 2018, 21:29:20
ja, da können manche ein Lied von singen, ist auch wahr.  ::) Erklärung akzeptiert  ;D
Autor Ralf
 - 28. Januar 2018, 21:10:22
Nein, es gibt durchaus auch andere Ausbildungen, die nicht zeitgerecht zur Verfügung gestellt werden können. Beförderungszeiten sind immer Mindest- und Kannbestimmungen, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind.

Und wegen bspw. 3 Monate Verzögerung ist auch nur selten ein sog. Laufbahnnachteile zu erwarten. Dafür kommen ja in der Folge noch jede Menge andere Lehrgänge.

Nimm mal die ganzen Soldaten, die im Beförderungsstau stehen: alles erfüllt, aber nicht ausreichend Planstellen vorhanden: wo findet denn dann da eine Ausgleichzahlung statt, wenn jemand bspw. nicht frühestmöglich in A08, A08Z, A14, A15 etc eingewiesen wird?

Autor miT
 - 28. Januar 2018, 20:56:38
Bin kein Jurist... Ist eine hierdurch verzögerte Laufbahnausbildung nicht ein "Nachteil", alleine durch die verspätete Beförderung ist es ein Verdienstausfall über jeden Dienstgrad hinweg? Denkfehler?
Autor Ralf
 - 28. Januar 2018, 19:19:16
Das ist in der Tat verwunderlich, weil wohl wenig anderes im letzten halben Jahr so präsent war wie die Neueinführung der Verfahrensweisen wegen des SÜG.
Autor KlausP
 - 28. Januar 2018, 18:58:45
Mich würde interessieren, wann der TE seine Eignungsfeststellung hatte und ob alle Betroffenen (er schrieb ja von mehreren Kameraden) über das selbe KC eingestellt wurden.
Autor Mike Brisket
 - 28. Januar 2018, 18:13:17
Dann hoffen wir mal das dies Einzelfälle bleiben und nicht zur Gewohnheit wird.
Autor KlausP
 - 28. Januar 2018, 17:57:34
Der "Herr aus Berlin" wird den Teufel tun und irgend etwas entgegen der geltenden Rechtslage (und um nichts Anderes geht es hier!) anzuleiern.
Autor Ralf
 - 28. Januar 2018, 17:43:30
Zitatwenn andere ausbildungen geplant sien - UA - FA -OA - ZAW - enstehen dem TE unter umständen "laufbahnnachteile" weil er nicht zeitgerecht auf die dementpsrechenden weitere LG geschickt werden kann und evtl deshalb längere wartezeiten auf einen LG/weiterbildung hat
Das kann auch so passieren, wenn nicht ausreichend Trainingsplätze da sind.

Zitatdem Herrn in Berlin, um auf diesem weg evtl eine ausnahme genehmigung
Die kann es nicht geben. Die zweifelsfreie Nichtangehörigkeit zu gewissen Organisationen kann ja auch "der Herr aus Berlin" nicht attestieren.

ZitatMehrausgaben bleiben jedoch die so nicht angefallen wären.
Und die hat man auch in anderen Fällen, ein Lehrgangsort ist weiter weg als ein anderer usw usw usw.
Reisekosten werden gem. BUKG erstattet. Unterkunft wird gestellt, auf Lehrgängen sowieso.
Kommt Leute, nun lasst doch mal die Kirche im Dorf, ihr tut ja so, als ob zum ersten Mal eine Lehrgangsablösung erfolgt, die ein Soldat nicht zu verschulden hat. Wie oft werden Lehrgangsablösungen durchgeführt, weil jemand seine Voraussetzungen nicht hat (Sprache, Sport, Auszug ZMK usw). Auch da hat der Soldat manchmal nur mittelbar Schuld, weil er die Lehrgangsvoraussetzungen schlichtweg nicht kannte.
Autor Mike Brisket
 - 28. Januar 2018, 17:21:22
Zitat von: Ralf am 28. Januar 2018, 15:16:55
Zitat(kommt von oben und so....).
Nennt sich Gesetz (SÜG) und dessen Ausführungsbestimmungen.
Ja es ist ärgerlich, aber es ändert nichts daran. Vöölig egal, wer im KarrC Bw da gepennt hat, die Tatsache bleibt, dass eine fehlende SÜ keine Teilnahme an der erweiterten Waffenausbildung nach sich zieht.

ZitatIhm entstehen also keine finanziellen Nachteile wenn er mal angenommen die AGA wiederholt?
Nö, er wird genauso besoldet.

Ich habe auch nie von einer Benachteiligung bei der Besoldung gesprochen sondern vielmehr über die nochmaligen Ausgaben im Rahmen der Wochenendheimfahrten die so nicht entstanden wären.
Abnutzung Kfz, Spritkosten etc.
Natürlich muss man dies in Abhängigkeit der Entfernungen betrachteten!
Mehrausgaben bleiben jedoch die so nicht angefallen wären.
Aber als Uffz verdient man ja mittlerweile wie ein Popstar!
Autor bayern bazi
 - 28. Januar 2018, 17:11:55
wenn andere ausbildungen geplant sien - UA - FA -OA - ZAW - enstehen dem TE unter umständen "laufbahnnachteile" weil er nicht zeitgerecht auf die dementpsrechenden weitere LG geschickt werden kann und evtl deshalb längere wartezeiten auf einen LG/weiterbildung hat

wenn es in dieser Hinsicht jetzt bereits schon andeuten würde gibt es nix anderes wei die offizielle Beschwerde beim DV - allein schon um die Verantwortlichen für die Panne zu ermitteln ;)

und ein telefonat mit
dem Herrn in Berlin, um auf diesem weg evtl eine ausnahme genehmigung oder einen "Eilantrag " von oben zu erwirken ;) - eine sofortige überprüfung von einzelen soldaten seitens des MAD oder  anderer  Prüforganisationen dürfte ja nicht soviel dagegen stehen
 
Autor Ralf
 - 28. Januar 2018, 15:19:55
Jedes Jahr gibt es zig tausende Einstellungen. Klar, dass da auch mal schief läuft. Genauso wie andersherum: da bringen Bewerber ihre Unterlagen nicht rechtzeitig bei und der Dienstherr bleibt auch auf den entstandenen Kosten und vakanten Dienstposten sitzen. Da wird auch kein Bewerber in "Regress" genommen.