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Zusammenfassung

Autor Tasty
 - 30. Januar 2018, 21:32:26
Die Zeit der Eignungsübung (die ersten 4 Monate) sind schlicht eine Art Probezeit, an deren Ende Du beurteilt wirst und dann entschieden wird, ob Du zum SaZ ernannt wirst  (Regelfall) oder nicht (selten). Das ist alles.
Autor Der_Hejel
 - 30. Januar 2018, 21:07:48
Klaus, das was sie zitieren war meine Eingangsfrage. Und das Ganze hatte sich vor 5 Posts schon erledigt. Warum reiten sie jetzt darauf herum? 
Autor KlausP
 - 30. Januar 2018, 21:00:26
Zitat... Mir ging es darum wann die Eignungsübung stattfindet, während, vor oder nach der Grundausbildung. ...

Verstanden haben Sie es immer noch nicht, wie es aussieht. Aber ich schreib dazu jetzt nichts mehr, ich hab ja sowieso keine Ahnung.
Autor Der_Hejel
 - 30. Januar 2018, 20:52:14
Ralf und Klaus, jetzt mal langsam bitte. Darum ging es mir doch absolut überhaupt nicht. Die Diskussion wurde doch hier von anderen Usern angestossen und nicht von mir. Mir ging es darum wann die Eignungsübung stattfindet, während, vor oder nach der Grundausbildung. Es ist mir auch Jacke wie Hose ob es nun AGA oder GA heisst. Im Matsch kriechen muss ich so und so. Darüber diskutieren in diesem und einem anderen Thread mehrere Foren User hitzig. Wie gesagt: Danach habe ich niemals gefragt, auch den Einnplaner nicht, denn es ist vollkommen unerheblich für mich. Ich habe ganz andere, wesentlich wichtigere Fragen für den Herren gehabt.
Autor KlausP
 - 30. Januar 2018, 20:45:51
Mein Tip: stellen so ähnlich geartete Fragen Ihren Vorgesetzten, damit kann man sich richtig "beliebt" machen.
Autor Ralf
 - 30. Januar 2018, 19:54:38
ZitatHabe alle meine Fragen nunmehr an den Einplaner gesendet und hoffe Antworten zu bekommen
Und ich dachte, du hättest diese Antworten nun hier bekommen.
Mal ehrlich, ist es den nicht egal, ob du dem Namen nach eine GA, AGA oder einen Teil im UA/FA-Btl machst? Die Ausbildungsinhalte stehen doch sowieso fest, lass es doch auf dich zukommen. Ein bisschen mehr Ruhe schadet wirklich nicht. Der arme Einplaner muss nun diese Fragen beantworten und eigentlich sie "Jacke wie Hose".
Autor Der_Hejel
 - 30. Januar 2018, 18:51:08
Ja habe ich gemacht und habe mir dort alles durchgelesen, danke für den Tip. In dem Brief war die Eröffnung drin, Einplanungsentscheidung, Verpflichtungserklärung, Belehrung zur Übernahme als BS usw usw. aber auch hier steht nach wie vor "Grundausbildung". Ich denke mal dass die Standard Formulare evtl. noch nicht geändert wurden. Macht aber nichts, jetzt weiß ich es ja. 8)
Autor KlausP
 - 30. Januar 2018, 14:36:31
In welchem "Brief"? In der Einplanung, die Sie bei KC bekommen haben? Das ist doch ein Standardformular, in dem nicht nach Laufbahnen oder Dienstverhältnissen unterschieden wird. Da steht "Grundausbildung" für alle, egal, ob FWDL, SaZ Mannschaften, UA, FA, OA oder Eignungsübender.

Haben Sie denn nun schon mal auf der Seite des FA/UABtl nachgesehen, wie der Ablauf des Anwärterlehrgangs aussieht? Auch da wird auf die Eignungsübenden hingewiesen.
Autor Der_Hejel
 - 30. Januar 2018, 13:55:58
Zitat von: Humblot am 29. Januar 2018, 15:24:21
Zitat von: KlausP am 28. Januar 2018, 16:11:46
Übrigens haben auch die FA und UA, die mit niedrigstem Mannschaftsdienstgrad als SaZ zusammen mit Ihnen eingestellt werden, keine AGA, die es schon länger gar nicht mehr gibt, sondern den Feldwebel- bzw. Unteroffizieranwaerterlehrgang.

Das ist natürlich richtig, wobei man aber zugeben muss, dass selbst in den FA-/UA-Btl mitunter noch die Sprachregelung "AGA" gebraucht wird.  ;)

Richtig, genau steht es nämlich hier geschrieben in dem Brief ;D Aber gut, wir werden es erleben. Habe alle meine Fragen nunmehr an den Einplaner gesendet und hoffe Antworten zu bekommen und dann kann's eigentlich schon los gehen. Bin gespannt.
Autor Humblot
 - 29. Januar 2018, 15:24:21
Zitat von: KlausP am 28. Januar 2018, 16:11:46
Übrigens haben auch die FA und UA, die mit niedrigstem Mannschaftsdienstgrad als SaZ zusammen mit Ihnen eingestellt werden, keine AGA, die es schon länger gar nicht mehr gibt, sondern den Feldwebel- bzw. Unteroffizieranwaerterlehrgang.

Das ist natürlich richtig, wobei man aber zugeben muss, dass selbst in den FA-/UA-Btl mitunter noch die Sprachregelung "AGA" gebraucht wird.  ;)
Autor KlausP
 - 29. Januar 2018, 09:12:36
Zitat von: Der_Hejel am 29. Januar 2018, 09:04:39
@funker07 - Der Link funktioniert leider nicht  :(

Zitat von: KlausP am 28. Januar 2018, 16:11:46
Eignungsübende sind also keine Soldaten auf Zeit sondern eben Eignungsübende. Zum Ablauf der Eignungsübung finden Sie Informationen z.B. auf der Seite des FA/UA-Bataillons. Übrigens haben auch die FA und UA, die mit niedrigstem Mannschaftsdienstgrad als SaZ zusammen mit Ihnen eingestellt werden, keine AGA, die es schon länger gar nicht mehr gibt, sondern den Feldwebel- bzw. Unteroffizieranwaerterlehrgang.

Aber das ist ja genau die Frage die ich mir stelle. Hier steht in der 'Eröffnung der Entscheidung über die beabsichtigte Einplanung': "Grundausbildung bei [...]" und nichts von einer Eignungsübung.

Die Eignungsübung ist ein besonderes Dienstverhältnis - erst einmal nichts weiter. Lesen Sie doch einfach auf der Seite des FA/UA-Bataillons nach. Da steht der grobe Ablauf doch drin.

Zitat... Das steht erst 2 Seiten später auf der Verpflichtungserklärung, aber ohne Datum oder Einheit.  ...

Die Verpflichtungserklärung hat ja auch mit der Ausbildung rein gar nichts zu tun.
Autor Der_Hejel
 - 29. Januar 2018, 09:04:39
@funker07 - Der Link funktioniert leider nicht  :(

Zitat von: KlausP am 28. Januar 2018, 16:11:46
Eignungsübende sind also keine Soldaten auf Zeit sondern eben Eignungsübende. Zum Ablauf der Eignungsübung finden Sie Informationen z.B. auf der Seite des FA/UA-Bataillons. Übrigens haben auch die FA und UA, die mit niedrigstem Mannschaftsdienstgrad als SaZ zusammen mit Ihnen eingestellt werden, keine AGA, die es schon länger gar nicht mehr gibt, sondern den Feldwebel- bzw. Unteroffizieranwaerterlehrgang.

Aber das ist ja genau die Frage die ich mir stelle. Hier steht in der 'Eröffnung der Entscheidung über die beabsichtigte Einplanung': "Grundausbildung bei [...]" und nichts von einer Eignungsübung. Das steht erst 2 Seiten später auf der Verpflichtungserklärung, aber ohne Datum oder Einheit.   
Autor KlausP
 - 28. Januar 2018, 16:11:46
Wenn Sie in der Suchfunktion "Eignungsprüfung" eingeben, kann nur ein falsches Ergebnis rauskommen. Sie werden zu einer 4monatigen Eignungsübung einberufen. Das betrifft alle Bewerber, die auf Grund ihres förderlichen zivilem Berufsabschlusses mit höherem Dienstgrad eingestellt werden. Diese werden auch erst nach Ablauf diese Eignungsübung in das Dienstverhältnis eines SaZ berufen, die anderen Rekruten innerhalb der ersten Woche. Eignungsübende sind also keine Soldaten auf Zeit sondern eben Eignungsübende. Zum Ablauf der Eignungsübung finden Sie Informationen z.B. auf der Seite des FA/UA-Bataillons.

Übrigens haben auch die FA und UA, die mit niedrigstem Mannschaftsdienstgrad als SaZ zusammen mit Ihnen eingestellt werden, keine AGA, die es schon länger gar nicht mehr gibt, sondern den Feldwebel- bzw. Unteroffizieranwaerterlehrgang.
Autor Ralf
 - 28. Januar 2018, 16:08:42
Es gibt keine EIgnungsprüfung während der GA oder whatever. Die Eignungsübung dauert idR 4 Monate und ist unabhängig von den Lehrgängen, egal ob nun GA, UGL oder FA/UA-Btl. Das ist ein bloßer Zeitraum in dem geschaut wird, ob du für den Dienstgrad geeignet bist.
Welche Ausbildung du in dieser Zeit macht hängt von der TSK ab.
Autor funker07
 - 28. Januar 2018, 16:07:46
Schau mal in diesen Thread.
War da zwar nicht direkt gefragt, alle Infos finden sich aber im Verlauf des Threads.