ZUR INFORMATION:
Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.
AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: Tasty am 31. Januar 2018, 22:08:16
Dass Erstattungen des Arbeitgebers gegenzurechnen sind ist wohl selbstverständlich und nicht weiter erwähnenswert.
Zitat von: wolverine am 31. Januar 2018, 21:53:16
Aber ich habe schon Entlassungsverfahren erlebt, weil Soldaten einzeln Reisekosten abgerechnet haben, obwohl sie eine Fahrgemeinschaft gebildet hatten.
Die Bw stellt mittlerweile Günstigkeitsberechnungen an und wenn diese ergibt, dass eine Bahncard 100 eben weniger kostet als die Reisekosten über den Zeitraum der Dienstleistung, dann wird eben diese erstattet.
Hier könnte man dagegen Beiträge so verstehen, dass eine Bahncard beschafft und trotzdem Reisekosten einzeln abgerechnet werden.
Zitat von: wolverine am 31. Januar 2018, 16:54:38
Reisekosten irgendwo anzusetzen, die nicht entstanden sind, klingt für mich strafrechtlich zumindest heikel. Bei Erstattungen riecht das nach Betrug/ erschleichen von Leistungen und steuerrechtlich nach Verkürzung.