Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen


Antworten

Der Beitrag verursachte die folgenden Fehler, die behoben werden müssen:
Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.
Einschränkungen: 10 pro Beitrag (10 verbleibend), maximale Gesamtgröße 8 MB, maximale Individualgröße 8 MB
Deaktiviere die Dateianhänge die gelöscht werden sollen
Klicke hier oder ziehe Dateien hierher, um sie anzuhängen.
Erweiterte Optionen...
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau

Zusammenfassung

Autor Tommie
 - 01. Februar 2018, 10:37:16
Für die Tage von Montag bis Donnerstag haben Sie jeweils 10 Stunden Anwesenheit und 14 Stunden Rufbereitschaft, für einen Freitag während des FvW haben Sie 4 Stunden Anwesenheit und 20 Stunden Rufbereitschaft, an Samstagen und Sonntag haben Sie dann eben 24 Stunden Rufbereitschaft, es sei denn, sie mussten in die Einheit kommen, dann zählt Ihre zeit als Dienstzeit!

Damit rechne ich wie folgt:

17.01.2018: Rufbereitschaft von 16.45 Uhr bis 24:00 Uhr: 7,25 Stunden
18.01.2018: Rufbereitschaft 14 Stunden
19.01.2018: Rufbereitschaft 20 Stunden
20.01.2018: Rufbereitschaft 24 Stunden
21.01.2018: Rufbereitschaft 24 Stunden
22.01.2018: Rufbereitschaft 14 Stunden
23.01.2018: Rufbereitschaft 14 Stunden
24.01.2018: Rufbereitschaft 14 Stunden
25.01.2018: Rufbereitschaft 14 Stunden
26.01.2018: Rufbereitschaft bis zum Dienstbeginn: 6,75 Stunden

Ergibt zusammen eine Bereitschaftszeit von 152 Stunden, davon werden 10 Stunden abgezogen, bleiben also noch 142 Stunden übrig!

----> 142 / 8 = 17,75, was für Sie bedeutet, dass Sie 18 Stunden Dienstzeitausgleich angesammelt haben!
Autor Anonxmus
 - 01. Februar 2018, 10:04:11
Könnten sie dass evtll mal in Zahlen angeben bitte?

Die Arbeitszeit beläuft ich auf 06:45 - 16:45 und Freitags 06:45 - 10:45

Wie rechne ich das dann mit dem FvW?

Bin gerade erst darauf eingewiesen ..
Autor Al Terego
 - 01. Februar 2018, 09:00:57
Die Berechnung wird wie folgt durchgeführt: (Gesamtstunden Rufbereitschaft - Tatsächliche Arbeitszeit - 10) / 8
Autor Figuna
 - 01. Februar 2018, 07:46:48
Tag Kameraden,

Ein Kamerad hat vom

17.01 - 26.01 FvW Dienst geleistet. Somit auch 3 Tage vom anderen Kameraden übernommen.

Wie rechne ich das nun ?

Für 1 Woche FvW kommen 15 Std raus und dann + die 3 Tage ? Gibt es da eine Formel?