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Autor LwPersFw
 - 13. Februar 2018, 17:27:52
Zitat von: Rollo83 am 13. Februar 2018, 17:23:33
@LwPerser

Gibts da grundlegende Änderungen so das ich mir das Ganze mal genauer durch lesen sollte ?

Mir ist nichts Besonderes aufgefallen...
Autor Rollo83
 - 13. Februar 2018, 17:23:33
@LwPerser

Gibts da grundlegende Änderungen so das ich mir das Ganze mal genauer durch lesen sollte ?
Autor LoggiSU
 - 11. Februar 2018, 12:05:56
Ich denke, mit Dienstwohnung meint sie die Pendlerwohnung.
Autor KlausP
 - 11. Februar 2018, 10:55:38
Mir ist immer noch nicht ganz klar, welche "Miete" die TE nun genau meint. Die für die "Pendlerwohnung" ihres Mannes am Standort oder die für die Familienwohnung am Heimatort?
Autor LwPersFw
 - 11. Februar 2018, 10:53:24
Im Anhang eine aktuelle Info des BVA zum Thema TG

Stand : Januar 2018

[gelöscht durch Administrator]
Autor LwPersFw
 - 10. Februar 2018, 18:47:26
Zitat von: KlausP am 10. Februar 2018, 08:16:26
Wenn er sich am Standort eine Wohnung nehmen muss weil ihm keine dienstliche Unterkunft in der Kaserne bereitgestellt werden kann, zahlt die BW dafür die Miete. Mehr gibt es nicht.


Dies ist doch die korrekte Antwort.

Es gibt das sog. Trennungstagegeld + Reisebeihilfen.

Für den Fall das dem Soldaten dann keine unentgeltliche Unterkunft gestellt werden kann...

... kann er sich in einem standortabhängigen Kostenrahmen z.B. ein möbliertes Zimmer mieten... oder eine kleine Wohnung....
Autor Ralf
 - 10. Februar 2018, 14:33:45
Er könnte sich auch einen Beratungstermin im BwDLZ ausmachen und sich genau auf seine Situation hin beraten lassen.
Autor LoggiSU
 - 10. Februar 2018, 14:28:32
Man bekommt Trennungsgeld, Reisebeihilfe UND einen Mietzuschuß.
Autor KlausP
 - 10. Februar 2018, 09:32:03
Zitat von: Simone schmitz am 10. Februar 2018, 08:47:45
Danke, also ist trennungsgeld = Miete oder trennungsgeld + Miete?

Tut mir leid, aber das verstehe ich nicht.
Autor Rollo83
 - 10. Februar 2018, 08:53:54
Trennungsgeld sind bei Ihnen da verheiratet diese 10,xx Euro.
Quasi der erhöhte Satz der 3 Mahlzeiten.

Reisebeihilfen alle 14 Tage.

Trennungsübernachtungsgeld Satz X (abhängig vom Ort) für die Unterkunft.
Autor Simone schmitz
 - 10. Februar 2018, 08:47:45
Danke, also ist trennungsgeld = Miete oder trennungsgeld + Miete?
Autor KlausP
 - 10. Februar 2018, 08:16:26
Wenn er sich am Standort eine Wohnung nehmen muss weil ihm keine dienstliche Unterkunft in der Kaserne bereitgestellt werden kann, zahlt die BW dafür die Miete. Mehr gibt es nicht.
Autor Simone schmitz
 - 10. Februar 2018, 08:08:54
Guten Morgen,

Mein Ehemann ist trennungsgeld berechtigt.
Er wird wohl Berufssoldat. Ich habe mal gehört, dass man zusätzlich zum Trennungsgeld noch Wohngeld für die Dienstwohnung bekommen kann. Ist das richtig? Ein Umzug der Familie kommt für uns nicht in Frage. 

Vielen Dank für eure Hilfe