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Autor Pericranium
 - 16. Februar 2018, 09:55:02
Ich bedanke mich. Naja, werde es eh nicht machen, da mir erstens die Zeit fehlt, zweitens grad Einstellungsstopp ist und drittens die freiwilligen Polizisten zur Zeit nur noch für Sachen wie Prävention und Verkehrslenkung eingesetzt werden.
Autor Andi
 - 16. Februar 2018, 09:45:03
Ja, würde ich ebenso einschätzen wie THW, Feuerwehr und sonstige Organisationen der Zivilen Verteidigung. Was Exekutivrechte angeht haben manche Freiweillige Feuerwehren mehr, als Angehörige des freiwilligen Polizeidienstes.

Ich habe zwar noch nie eine Rechtsgrundlage dafür gesehen, dass ein Soldat solche Ehrenämter übernehmen darf - die gleichzeitig ein Abhängigkeits-/Unterstellungsverhältnis unter einen anderen Dienstherren mit sich bringen -, aber die Sonderurlaubsverordnung sieht für Weiterbildungen im Dienste solcher Organisationen ja durchaus Sonderurlaub vor, also muss konsequenter Weise ja auch der Dienst in ihnen erlaubt sein.

Gruß Andi
Autor TomTom2017
 - 15. Februar 2018, 22:17:11
Streng nach Gesetz handelt es sich ja um ein öffentliches Ehrenamt. Somit greift § 20 I S. 3 SG, der klar stellt, dass es sich bei öffentlichen Ehrenämtern um keine Nebentätigkeit handelt. Daher ist auch keine Genehmigung erforderlich. Jedoch ist die Übernahme schriftlich dem DV anzuzeigen (§ 20 I S. 3 2. HS SG).
Autor Pericranium
 - 15. Februar 2018, 16:43:56
Mal eine Frage an die Rechtsexperten hier:
Abgesehen von der benötigten Genehmigung einer Nebentätigkeit etc., dürfte man als Soldat theoretisch freiwilligen Polizeidienst leisten?
Oder gibt es irgendwelche Gesetze, die dagegen sprechen?

Für die, die es nicht kennen:
https://de.wikipedia.org/wiki/Freiwilliger_Polizeidienst