Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen


Antworten

Der Beitrag verursachte die folgenden Fehler, die behoben werden müssen:
Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.
Einschränkungen: 10 pro Beitrag (10 verbleibend), maximale Gesamtgröße 8 MB, maximale Individualgröße 8 MB
Deaktiviere die Dateianhänge die gelöscht werden sollen
Klicke hier oder ziehe Dateien hierher, um sie anzuhängen.
Erweiterte Optionen...
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau

Zusammenfassung

Autor F_K
 - 20. Februar 2018, 10:23:57
Du teilst es selber Deiner Versicherung (GKV) mit, dass Du nunmehr wieder die Familienversicherung in Anspruch nehmen möchtest.
Autor emp_99
 - 20. Februar 2018, 10:01:21
Hallo! Eine Frage habe ich doch nochmal...  ::)
Vorweg: Ich habe den Wehrdienst leider abgebrochen. Mir ist das super unangenehm, aber ich brauche jetzt trotzdem noch einmal eure Hilfe.

Und zwar geht es um die Meldung gemäß § 204 Sozialgesetzbuch über die Beendigung der Teilnahme am Freiwilligen Wehrdienst. Das ganze muss ich der Krankenkasse vorlegen.

Auf dem Erläuterungsblatt steht genau drauf, wer zuständig ist und das unterschreiben muss (Arbeitgeber bei pflichtversicherten Beschäftigten, Agentur für Arbeit, wenn man Arbeitslosengeld bezieht) und wann man die Meldung selber erstatten muss (u.a. freiwillig Krankenversicherte, Versicherungspflichtige nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V ohne anderweitige Absicherung im Krankheitsfall und versicherungspflichtige Selbstständige).

Ich habe echt versucht, da durchzusteigen, aber irgendwie bin ich mir noch immer unsicher, wem ich meine Dokumente vorlegen soll? Ich bin 18 und über meine Familie krankenversichert. Ich bin nicht berufstätig, beziehe aber auch kein Arbeitslosengeld. Wende ich mich trotzdem an die Agentur für Arbeit? Die Unterschrift von der BW ist doch nicht gemeint, oder?

Vielen Dank schonmal an jeden, der sich die Zeit nimmt, mir da zu helfen.

Beste Grüße!