ZUR INFORMATION:
Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html
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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat1. Habe ich das richtig verstanden dass eine nachträgliche Beförderung/Laufbahnwechsel bei Stellungnahme des Vorgesetzten möglich wäre lt. Zentralerlass C1-1355/0-5020?Die Fragen sind doch nun nicht wirklich ernst gemeint? Mensch, du willst doch Fw werden. Das solltest du doch auf die Reihe kriegen den Beitrag aus dem Erlass richtig zu lesen und auch daraus den Schluss zu ziehen, wer dafür zuständig ist.
2. Welchen Vorgesetzten betrifft das den aus der AGA, Uffz-Lehrgang oder den aus der Stammeinheit?
ZitatZusätzlich zu den genannten Vorgaben, müssen Sie, als Anwärter in eine Laufbahn der Feldwebel (Anmerkung - der Reserve), an einem hierfür vorgesehenen Eignungsfeststellungsverfahren, bei dem für Sie zuständigen Karrierecenter der Bundeswehr, teilnehmen.
ZitatAlso, ich halte die Beurteilungsergebnisse in den KC/ACFüKr im Durchschnitt für deutlich objektivierter, qualifizierter und nach den wissenschaftlichen Gütekriterien einfach besser, als die in der truppe angefertigten Beurteilungen von Soldaten