Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen


Antworten

Der Beitrag verursachte die folgenden Fehler, die behoben werden müssen:
Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.
Einschränkungen: 10 pro Beitrag (10 verbleibend), maximale Gesamtgröße 8 MB, maximale Individualgröße 8 MB
Deaktiviere die Dateianhänge die gelöscht werden sollen
Klicke hier oder ziehe Dateien hierher, um sie anzuhängen.
Erweiterte Optionen...
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau

Zusammenfassung

Autor KlausP
 - 27. Februar 2018, 17:45:04
Das Wort "Hauptmieter" muss da nicht drin stehen. Sie dürfen nur nicht Untermieter sein. Sie und Ihre Freundin müssen gleichberechtigte Mieter sein.
Autor TiWil92
 - 27. Februar 2018, 17:42:37
Das muss ich nachher gleich mal nachschauen ob da wirklich hauptmieter steht..
Autor Andi
 - 27. Februar 2018, 12:14:29
Mietvertrag (in dem du hoffentlich als Hauptmieter drinstehst) ans Karrierecenter senden mit einem entsprechenden Antrag die Umzugskostenvergütung nicht zuzusagen.

Gruß Andi
Autor TiWil92
 - 27. Februar 2018, 12:03:41
Moin moin, ich weiß, dieses Thema wurde bereits oft besprochen....  :-\

Ich habe folgende Situation: Zur Eignungsfeststellung hatte ich noch keine eigene Wohnung, konnte also keinen Mietvertrag vorlegen.
Ich beginne meine Dienstzeit als SaZ am 01.10.2018.
Ich ziehe am 16.04.2018 mit meiner Freundin in die erste gemeinsame Wohnung, vorher Elternhaus!

Meine Wohnung ist 30km vom geplanten Dienstort entfernt! 

Kann ich das jetzt noch beantragen? 

Beste Grüße aus Kiel  ;)

Tim