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Autor Stinger778
 - 01. März 2018, 09:21:34
Vielen Dank Ulli. Eine ähnliche Aussage habe ich heute auch bekommen. Eine Auflage wäre z.b. auf dem BA 90/5 zu notieren. Daher wäre es bei dem Fall keine Auflage.eebenso kann ich nach meiner Maßgabe entscheiden.Ich bedanke mich recht herzlich.
Autor BSG1966
 - 01. März 2018, 08:27:17
Zitat von: ulli76 am 28. Februar 2018, 20:10:16
Man kann aber auch mit dem ersten Truppenarzt sprechen und mal fragen, was ihn zu seiner Entscheidung bewogen hat.

Ich denke, das ist der wertvollste Hinweis hier...
Autor ulli76
 - 28. Februar 2018, 20:10:16
Nein, der zweite Arzt ist nicht daran gebunden. Es kann z.B. sein, dass er eine fachärztliche Untersuchung nicht braucht, weil er die Expertise selbst mitbringt.

Aber Obacht- bestimmte GZ dürfen nicht ohne Facharztbefund vergeben werden.

Letztendlich trägt der abschließende Arzt die Verantwortung für seine Entscheidung.
Man kann aber auch mit dem ersten Truppenarzt sprechen und mal fragen, was ihn zu seiner Entscheidung bewogen hat.

Achso- es ist auch keine Auflage, sondern ein Teil der Untersuchung.
Autor F_K
 - 28. Februar 2018, 17:42:40
Einem Arzt ist bekannt, welche Verantwortung er trägt.

Wenn ein anderer Arzt (der gleichen Fachrichtung) ein Gutachten eines Facharztes für notwendig hält, ist dies ein deutlicher Hinweis.

Dass ist so offensichtlich, gerade für einen Arzt, dass man schon Zweifel haben darf ...
Autor KlausP
 - 28. Februar 2018, 17:40:42
Zitat von: Stinger778 am 28. Februar 2018, 17:04:08
Es geht hier weder um das Umgehen einer Auflage, noch um keinen Bock zu haben. Ich bin Arzt und habe mich nach Erfahrungen und Meinungen erkundigt. Traurig das hier anstatt eines Rates oder fundierten Aussagen solch lächerliche Unterstellungen und Mutmaßungen getätigt werden.  Wenn man zum Thema nichts beitragen kann sollte man sich geschlossen halten.

So kryptisch, wie Sie angefangen haben, wäre ich nicht auf die ernsthafte Idee gekommen, dass Sie der "Arzt B" sein könnten. Ich wollte da eigentlich schon schreiben, dass Sie, wenn Sie Arzt sind, mal in die Vorschrift gucken oder Ihren Vorgesetzten fragen sollten. Das habe ich mir aber verkniffen. Im Übrigen kann ich mich @Ralf nur anschließen.
Autor Stinger778
 - 28. Februar 2018, 17:04:08
Es geht hier weder um das Umgehen einer Auflage, noch um keinen Bock zu haben. Ich bin Arzt und habe mich nach Erfahrungen und Meinungen erkundigt. Traurig das hier anstatt eines Rates oder fundierten Aussagen solch lächerliche Unterstellungen und Mutmaßungen getätigt werden.  Wenn man zum Thema nichts beitragen kann sollte man sich geschlossen halten.
Autor F_K
 - 28. Februar 2018, 16:08:20
@ Stinger:

Bist Du Arzt? Oder bist Du "Patient", der keinen "Bock" auf Facharztbegutachtung hat?

Um was für eine (vermutete) Erkrankung / Verletzung geht es und warum ist Arzt A zu der Überzeugung gelangt, hier ein Gutachten zu benötigen?
Autor Eisensoldat
 - 28. Februar 2018, 16:07:15
Der TE sollte nicht verklausulieren, sondern zugeben , daß er eine im unangenehme Auflage (Abnehmen?) dadurch umgehen will, daß der den Truppenarzt wechselt.
Eisensoldat
Autor Stinger778
 - 28. Februar 2018, 15:59:01
Ich finde Foren sind zum Meinungs- und Erfahrungsaustausch gemacht.
Autor Ralf
 - 28. Februar 2018, 07:28:34
Das macht mir Angst, wenn unsere Ärzte fachlichen Rat in einem Forum suchen.
Autor Stinger778
 - 28. Februar 2018, 06:28:41
Ich habe es versucht so einfach wie möglichauszudrücken.
Arzt A hat die Begutachtung begonnen, könnte diese Aber aufgrund von Versetzung des zu begutachteten Soldaten nicht beenden.Der Soldat hat bei Arzt A eine Auflage bekommen, eine Untersuchung durchzuführen.  Meine Frage ist bin ich als Arzt B auch an diese Auflage gebunden bei der Begutachtung? Ich sehe den Soldaten auch ohne entsprechende Untersuchung als tauglich an.
Autor ulli76
 - 27. Februar 2018, 21:37:54
Ich würde es noch etwas nebulöser ausdrücken. Nicht dass jemand noch drauf kommt, worum es geht.

Warum sollen da zwei Ärzte dran beteiligt sein?
Autor Stinger778
 - 27. Februar 2018, 21:14:04
Hallo zusammen.
Ist eine Auflage, die Arzt A im Rahmen einer Begutachtung für das Bestehen einer Tauglichkeitsfeststellung gemacht hat, auch für Arzt B bindend, wenn dieser letztendlich die Begutachtung beendet? Oder darf dieser nach seinen Maßstäben beurteilen?