ZUR INFORMATION:
Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.
AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
ZitatDie Mindestzeiten in der SLV §25 wurden um ein halbes Jahr gekürzt.Nein, diese wurden nicht geändert.
ZitatMindestbeförderungszeiten nicht in der SLV stehebDas hätte ich präzisieren können in "für uns maßgebliche".
ZitatMindestbeförderungszeiten nicht in der SLV stehebeine Falschaussage ist.
ZitatVerordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten (Soldatenlaufbahnverordnung - SLV)
§ 25 Beförderung der Offiziere
(1) Die Beförderung zum Hauptmann ist nach einer Dienstzeit von fünf Jahren seit Ernennung zum Leutnant zulässig.
(2) Die Beförderung zum Major ist nach der erfolgreichen Teilnahme an einem Stabsoffizierlehrgang und nach einer Dienstzeit von neun Jahren seit Ernennung zum Leutnant zulässig.
(3) Die Beförderung zum Oberst ist nach einer Dienstzeit von 15 Jahren seit Ernennung zum Leutnant zulässig.
ZitatHaben Sie denn wenigstens mal nachgeschaut ob das was ich sage stimmt?Das ist mein Job, das zu wissen.
ZitatIch habe auch gar nicht gesagt, dass neue Planstellen geschaffen wurden, und ich weiß nicht was Ihnen das bringt mir solche Dinge in den Mund zu legen. Das sich eine verkürzte Mindestbeförderungszeit auf die realen Wartezeiten auswirken wird wollen Sie doch nun nicht wirklich bestreiten oder?Du hast das doch unter "Finanzielles" gestellt. Mindestbeförderungszeiten haben rein gar nichts mit Finanziellem zu tun. Das ist ja sogar auch gewollt, dass die Mindestbeförderungszeiten nicht durchschnittlich erreicht werden, um eine Beförderung nach Leistung sicherzustellen. Also baut man eine Planstellenschere (z.B. von einem Jahr ein) zwischen der Mindestbeförderungszeit und der Anzahl der Planstellen ein. Der Beste wird pünktlich befördert, der schlechteste dementsprechend dann 2 Jahre danach. Wären nun ausreichend Planstellen da, würden alle pünktlich befördert. Da man mit der Bündelung nur und ausschließlich einen Verwendungsstau behoben hat (und nicht einen Beförderungsstau! Weil ja nicht mehr Planstellen.), bleiben die durchschnittlichen Beförderungszeiten exakt gleich. Die im Verwendungsstau standen und in der Beförderungsreihenfolge oben stehen, werden gefühlt früher befördert. Sie wären aber -wenn sie rechtzeitig auf A11 versetzt worden wären- genau zum gleichen Zeitpunkt befördert.
ZitatIch bin daraufgekommen als ich mir die neue Soldatenlaufbahnverordnung angeschaut habe.Das hat nun alles nichts mit der SLV zu tun und auch nichts mit "Finanziellem", also Planstellen. Da weiß ich nicht, was du dir angeschaut hast, die SLV kann das nicht sein.
Zitatneue SoldatenlaufbahnverordnungEs gibt keine neue SLV. Es hat sich auch nichts an den Zeiten geändert. Auch hier wieder die Frage, wie kommst du darauf, dass es eine neue SLV geben soll? Und die Beförderungszeiten liegen auch nicht in der SLV. Das passt alles nicht zusammen.
ZitatAußerdem hat das mit den Dienstpostenbündelungen A9-A11 statt A9-A10 auf jedenfall AuswirkungenAuch da muss ich dich enttäuschen, das hat nichts mit zusätzlichen Planstellen zu tun. Dafür gab es keine einzige mehr. Das war ja auch nicht der Sinn der Bündelung.