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Autor PanzerFuchs83
 - 01. März 2018, 12:46:36
OK, das macht dann Sinn. Dann muss ich mir mal meine Abrechnungen für dieses Jahr anschauen. Danke
Autor tank1911
 - 01. März 2018, 12:17:26
Bis vorletztes Jahr war es so, dass sie Ihr TG ausgezahlt bekommen haben und dieses dann nachträglich versteuert wurde. Das tauchte dann in Ihrer Lohnbescheinigung auf als Nachtrag und wurde verrechnet. Dem ist nicht mehr so. Deshalb muss das TG aber auch in der Steuererklärung angegeben werden. Ich habe z.B. errechnete ca. 1800€ Entfernungspauschale (1.Tätigkeitsstätte...ob Ihr Finanzamt die Geschichte Auswärtstätigkeit mitspielt ist eine andere Frage). Dem ggü. steht jetzt aber leider TG abzgl. Verpflegungspauschale von 2500€. Deshalb bleibt "nicht viel über" .
Autor PanzerFuchs83
 - 01. März 2018, 10:45:56
110 Euro waren gemeint. Ähm??? TG wird versteuert.

Ist mir klar, dass es bei jedem individuell anders ist. Aber aufgrund der Fahrtkosten müsste das doch mehr sein. Oder gibt es die Entfernungspauschale nicht mehr?
Autor tank1911
 - 01. März 2018, 09:24:21
ZitatLetzteres wird ja auch noch mal versteuert.

Das ist vllt auch hier der Knackpunkt. Das TG wird eben nicht mehr versteuert. Habe von vielen gehört und bin selbst auch davon betroffen, dass mit der Nichtversteuerung des TG, der große "Batzen" an Werbungskosten, nämlich aus den Fahrtkosten entfällt, da das TG angegeben werden muss als Aufwandentschädigung und das gezahlte TG meistens sogar höher als die anrechenbaren Fahrtkosten liegt. Somit hat man den Bonus, den man sonst u.U. nach der Steuererklärung erhalten hat, in Form von unversteuertem TG über das Jahr erhalten.
Autor Tasty
 - 01. März 2018, 08:59:40
Der Steuerberater kann natürlich auch nur das verarbeiten, was er an Informationen von Dir bekommt.
Für unterm Strich 85€ lohnt sich in der Tat die ganze Arbeit kaum.

Nebenbei, was meintest Du mit 11€ für Arbeitskleidung? Und hast Du die Reinigungskosten für Dienstkleidung mit rein genommen? Du steckst Dein Grünzeug und Sportzeig doch sicher zu Hause in die Waschmaschine?
Unterhalt für die Kinder angesetzt?

Hattest Du das Jahr über einen Freibetrag eingetragen?
Autor dunstig
 - 01. März 2018, 08:34:09
So etwas ist immer so individuell, dass es Ihnen nichts bringen wird, wenn ich Ihnen sage, wie viel ich die letzten Jahre zurückbekommen habe oder zurückzahlen musste.

Deswegen kann bei Fragen immer nur der einzig sinnvolle Rat sein, Ihre individuelle Situation von einem Steuerberater prüfen zu lassen. Das haben Sie ja scheinbar getan und ein Ergebnis bekommen.
Autor PanzerFuchs83
 - 01. März 2018, 08:11:15
Moin zusammen,

ich möchte mal nett anfragen was ihr so Jährlich an Steuererstattungen vom Finanzamt zurück bekommt.
Hat folgenden Hintergrund: Bin Wiedereinsteller und habe das erste Mal wieder einen Lohnsteuerjahresausgleich beim Steuerberater machen lassen.
Die Jahre zuvor habe ich das zwecks Ausbildung und Schule nicht tun müssen, da ich kein hohes Einkommen hatte.

Jedenfalls habe ich diese jetzt für 2017 einreichen lassen. Der errechnetet Betrag macht mich baff. Ich bekomme nun lediglich 245 zurück, wovon ich 160 Euro an Kosten für den Steuerberater abziehen muss.
Letztes Jahr waren es noch 645, und da war ich 2016 für 4 Monate im KFOR -Einsatz.

Ich verstehe das nicht so ganz:

Bin in Steuerklasse I, unverheiratet habe zwei Kinder (5 u 10). Familienzuschlag und Trennungeld erhalten wir auch. Letzteres wird ja auch noch mal versteuert. Unter der Woche befinde ich mich in der Kaserne. (136 km Entfernung)
Werbungskosten sind neben den Fahrtkosten auch Gebühren für den Kindergarten, sowie Arbeitskleidung bis 11 Euro. Versicherungen gibt es dann auch noch.

Kann mich noch an meine erste Dienstzeit erinnern, da bekam ich Jährlich knapp 2600 Euro zurück. Das ist zwar 15 Jahre her und die Strecke betrug 550 km.

Ist mir klar, dass es weit weniger ist. Aber so wenig???