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Zusammenfassung

Autor BSG1966
 - 01. März 2018, 15:12:29
Zitat von: IchParshippeJetzt am 01. März 2018, 13:47:45
Sprechen Sie mit ihrem Vorgesetzten und dem Sozialdienst.

!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Autor Johnsb
 - 01. März 2018, 14:45:40
Zitat von: BulleMölders am 01. März 2018, 14:19:33
Eine wichtige Frage wurde doch noch gar nicht gestellt. Truppendienst oder Fachdienst?
Denn Uffz o. P. im Truppendienst gibt es doch nicht mehr, was ein verbleiben in der Laufbahn (die es eignetlich ja gar nicht mehr gibt) um so schwieriger machen würde.

Hallo,

es handelt sich um die Laufbahn der IT-Feldwebel.
Ich war vorher TSK Heer und meine Zielverwendung ist ebenfalls Heer.
Autor F_K
 - 01. März 2018, 14:37:24
.. und bei Uffz FD wären auch Lehrgänge zu besuchen - dieser "downgrade" bringt also nichts.
Autor BulleMölders
 - 01. März 2018, 14:19:33
Eine wichtige Frage wurde doch noch gar nicht gestellt. Truppendienst oder Fachdienst?
Denn Uffz o. P. im Truppendienst gibt es doch nicht mehr, was ein verbleiben in der Laufbahn (die es eignetlich ja gar nicht mehr gibt) um so schwieriger machen würde.
Autor Johnsb
 - 01. März 2018, 14:11:08
Zitat von: Ralf am 01. März 2018, 14:00:21
Bitte um Verschiebung der Lehrgänge unter Inkaufnahme von Laufbahnnachteilen und begründe das ganze ausführlich (ggf. mit Unterlagen). Das kommt schon mal vor und ist nicht so außergewöhnlich.

Die Möglichkeit habe ich bereits eröffnet bekommen und allem Anschein nach auch Gebrauch von machen. Vielen Dank für den Ratschlag.
Jedoch gemäß dem Fall, wirklich die Feldwebellaufbahn ganz sein zu lassen,
und ob ich danach dennoch in der Bundeswehr meinem Dienst verrichten könnte,
habe ich noch keine eindeutige Antwort bekommen.

Vielleicht weiß jemand genaueres zu diesem Thema.
Entsprechende Nachweise der Problematik habe ich natürlich.
Autor Ralf
 - 01. März 2018, 14:00:21
Bitte um Verschiebung der Lehrgänge unter Inkaufnahme von Laufbahnnachteilen und begründe das ganze ausführlich (ggf. mit Unterlagen). Das kommt schon mal vor und ist nicht so außergewöhnlich.
Autor Johnsb
 - 01. März 2018, 13:56:26
Zitat von: F_K am 01. März 2018, 13:46:12
@ Johnsb:

Du kannst NICHT in die Laufbahn der Mannschaften zurückgeführt werden, weil Du schon Unteroffizier bist.

Du bist eine Verpflichtung eingegangen und diese wurde angeboten - eine "Probezeit" hast Du als SaZ nicht mehr.

Du kannst natürlich "um Entlassung" bitten bzw. KDV einreichen - mit allen entsprechenden Folgen.

Frage: Das Thema "Frau" ist neu oder war dies schon zum Zeitpunkt der erneuten Verpflichtung absehbar?

Okay also würde ich in der Laufbahn der Unteroffiziere verbleiben.
Meine Frau war damals bereits in psychologischer Behandlung mit Besserung.
Probleme gab es keine mehr allerdings ist ihre Mutter vor einigen Wochen verschieden, was verständlicherweise wieder Depressionen ausgelöst haben. ich bin Heimatnah stationiert und kann jeden Tag nach Hause.
Jetzt habe ich meine Lehrgangsplanung bekommen und diese sind wie zu erwarten natürlich weit weg.
In der jetzigen Situation natürlich denkbar schlecht.
Bei der Bundeswehr möchte ich selbstverständlich dennoch bleiben wollen, nur das Wohl meiner Frau ist mir natürlich wichtiger.
Wie der weitere Ablauf aussehen würde interessiert mich und ob ein weiterer Verbleib in der Bundeswehr möglich wäre.
Im Kontakt mit dem Sozialdienst stehe ich seit gestern habe allerdings noch keine Antworten bekommen.
Autor IchParshippeJetzt
 - 01. März 2018, 13:47:45
Inwiefern würde es den Zustand ihrer Frau verbessern, wenn sie weiterhin Soldat sind, nur eben in einer anderen Laufbahn?

Sprechen Sie mit ihrem Vorgesetzten und dem Sozialdienst. Ist ihre Frau in psychologischer Behandlung?
Autor F_K
 - 01. März 2018, 13:46:12
@ Johnsb:

Du kannst NICHT in die Laufbahn der Mannschaften zurückgeführt werden, weil Du schon Unteroffizier bist.

Du bist eine Verpflichtung eingegangen und diese wurde angeboten - eine "Probezeit" hast Du als SaZ nicht mehr.

Du kannst natürlich "um Entlassung" bitten bzw. KDV einreichen - mit allen entsprechenden Folgen.

Frage: Das Thema "Frau" ist neu oder war dies schon zum Zeitpunkt der erneuten Verpflichtung absehbar?
Autor Johnsb
 - 01. März 2018, 13:34:41
Guten Tag Kameraden,

ich habe leider die Entscheidung getroffen, dass ich meinen FA zurückziehen möchte.
Die Gründe dafür sind rein familiär zu benennen.
Schwer depressive suizidale Frau, wo ich das schlimmste befürchten müsste.

Meine Frage ist, ob und wie kann ich den FA zurückziehen?
Lehrgänge haben noch nicht angefangen, ernannt bin ich bereits.
Was für Konsequezen hätte dieses Vorgehen? Ich war vor Ernennung zum Uffz FA Mannschafter Z8
und hätte noch 5 Jahre Restdienstzeit.
Werde ich in meine alte Laufbahn zurückgeführt und behalte meine Restdienstzeit?
Oder muss ich damit rechnen gekündigt zu werden.

Mit Kameradschaftlichem Gruß

Danke im Vorfeld für die Zeit und Hilfe