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Zitat von: Adem_ am 10. April 2018, 21:29:19
Hab hierzu auch noch eine Frage.
Es geht um die Unterkunft während des Studiums, in meinem Falle wäre das die Uni München.
Der Karriereberater sagte man wohnt dort kostenfrei. Zukünftige Kameraden sagen dass das nicht richtig ist und bis 25 Jahre gilt.
Was ist denn jetzt richtig?
Zitat von: Andi am 08. März 2018, 16:42:17
Bis du 25. bist wird dir der Anrechnungsbetrag nach § 39 (2) BBesG vom Brutto abgezogen. Wie hoch der ist siehst du hier. Dazu kommt die Versteuerung als Geldwerter Vorteil. Müssten glaube ich um die 50€ sein.
Zitat von: Adem_ am 10. April 2018, 21:29:19
Hab hierzu auch noch eine Frage.
Es geht um die Unterkunft während des Studiums, in meinem Falle wäre das die Uni München.
Der Karriereberater sagte man wohnt dort kostenfrei. Zukünftige Kameraden sagen dass das nicht richtig ist und bis 25 Jahre gilt.
Was ist denn jetzt richtig?
Zitat von: KlausP am 07. März 2018, 07:26:15Ja genau, die Anreise zum nächsten Lehrgang
Können Sie bitte mal diesen Teil Ihre Satzes erläutern?Zitat... dann am Ende die Rückfahrt zur GA ...
Der ist für mich nicht verständlich. Danke.
Zitat von: BSG1966 am 07. März 2018, 11:12:21Ich habe nicht vor ein Auto zu kaufen, ich fahre lieber Bahn.
Wenn die Frage darauf abzielt, wie hoch die Raten für das Auto sein dürfen - nehmen Sie bitte bitte im Zweifel ne Nummer kleiner.
Zitat von: Rollo83 am 07. März 2018, 07:09:11Ja, aber das ist ja mehr oder weniger kein zwingender Abzug. Ich werde, aber muss nicht nach Hause fahren. Deswegen gehört das ja nicht in die Rechnung rein
Pericranium mein wohl eher das sie ihre Fahrten bezahlen müssen und diese in Ihrer Rechnung fehlen.
Ich gehe mal davon aus das sie als angehender Offizier dies wissen.