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Zusammenfassung

Autor StOPfr
 - 07. März 2018, 14:08:15
Keine Bewertung der türkischen Offensive

Verteidigung/Antwort - 07.03.2018 (hib 131/2018)

Berlin: (hib/AW) Die Bundesregierung nimmt keine völkerrechtliche Bewertung der türkischen Militäroffensive in der syrischen Region Afrin vor. Dies teilt sie in ihrer Antwort (19/939) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/711) mit. Die Türkei berufe sich gemäß Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen auf ihr Selbstverteidigungsrecht gegen terroristische Angriffe aus Syrien. Der Bundesregierung fehle es jedoch "an der vollständigen Kenntnis der Tatsachengrundlage", die eine abschließende völkerrechtliche Bewertung ermöglichen würde.

Nach Angaben der Regierung hat die Türkei als Teilnehmer an der Anti-IS-Operation "Operation Inherent Resolve" prinzipiell Zugriff auf Aufklärungsergebnisse, die durch deutsche Tornado-Aufklärungsflugzeuge und durch Awacs-Aufklärungsflugzeuge der Nato im Rahmen der Operation gewonnen werden. Die Freigabe der Aufklärungsergebnisse des Tornado-Einsatzes würde nach der Auswertung und Prüfung auf Mandatskonformität durch einen deutschen Offizier erfolgen. Die Bundesregierung weist zugleich darauf hin, dass die Tornados seit Anfang 2018 keine Aufklärungsflüge über den Gebieten der kurdischen Volksverteidigungseinheiten (YPG) im Raum Afrin absolviert haben. Die Awacs-Aufklärungsflüge der Nato würden ausschließlich Informationen zum Luftlagebild erheben, das heißt Informationen über die Position, Flughöhe, Geschwindigkeit und Flugrichtung anderer Luftfahrzeuge.

Quelle