Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen


Antworten

Der Beitrag verursachte die folgenden Fehler, die behoben werden müssen:
Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.
Einschränkungen: 10 pro Beitrag (10 verbleibend), maximale Gesamtgröße 8 MB, maximale Individualgröße 8 MB
Deaktiviere die Dateianhänge die gelöscht werden sollen
Klicke hier oder ziehe Dateien hierher, um sie anzuhängen.
Erweiterte Optionen...
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau

Zusammenfassung

Autor Mischa1234
 - 08. März 2018, 19:00:42
Ralf, ich danke für Ihnen Antwort.
Autor Ralf
 - 08. März 2018, 17:25:14
Zielt die Frage darauf hin, dass man dich bspw. aus einem Zug fragt, ob du gerne öfters dort als KF F eingesetzt werden möchtest? Wenn dein Vorgesetzter dieses zulässt bzw. anordnet, warum nicht.
Autor ulli76
 - 08. März 2018, 17:17:23
Wie immer kann nur sprechenden Menschen geholfen werden.

Also sprich mit deinem Vorgesetzten. Erklär ihm was du möchtest und in wiefern du dir Gedanken zur Realisierbarkeit gemacht hast.
Autor Mischa1234
 - 08. März 2018, 17:02:22
Hey Klaus,
Es geht mir ja nur um die grundsätzlich Frage,
wenn es den Dienst nicht beeinträchtigt man sich auf seine zweitverwendung spezialisieren kann. Erstmal egal welche zweitverwendung.
Autor KlausP
 - 08. März 2018, 16:53:40
Ihr Dienstposten, auf den Sie versetzt wurden, lautet lt. SollOrg also

"1. ATB StDstSdt SK, 1. ATN ..........
2. ATB Kf F ..., 2. ATN ......." ?

Dann werden sie natürlich in der Regel nur dann das Fahrzeug bewegen, wenn Ihre Teileinheit/Ihre Einheit irgendwo mit Kfz unterwegs ist. Ihre Haupttätigkeit ist Stabsdienstsoldat und das kann durchaus während fast Ihrer gesamten Dienstzeit so sein.
Autor miguhamburg1
 - 08. März 2018, 16:46:51
Mit anderen Worten, Sie sind Fahrer des Chef-/Kommandeurpanzers.

Nein, es ist nicht möglich, dass Sie öfter fahren, als es Ihr gegenwärtiger Dienstposten vorgibt. Denn wie Sie wissen, übernehmen Sie ja als MKF auch den Bordausstattungssatz Ihres KPz/SPz und sind für die Durchführung der Fristenarbeiten an dem von Ihnen als MKF übernommenen Panzers verantwortlich. Wenn Sie mehr fahren wollen, müssten Sie schon einen Versetzungsantrag in eine der Kompanien stellen.
Autor Mischa1234
 - 08. März 2018, 16:40:07
Hallo,
Stellen Sie sich das so vor:
Stabsdienstsoldat und als zweitverwendung Kf Kette.
Autor Ralf
 - 08. März 2018, 16:28:46
Die Frage verstehe ich nicht. Ist damit die Zweitverwendung am eigenen Dienstposten gemeint? Also bspw. MatBewFw und Kf CE.
Autor Mischa1234
 - 08. März 2018, 16:26:05
Servus zammen,

Ich wende mich an Euch mit eine Frage zur zweitverwendung.
Ist es möglich eine zweitverwendung  "regelmäßig" nach Zukommen? Zum Beispiel: drei Wochen Büro eine Woche draußen Dienst.
Ich bin auf die Verwendung, welche ich gerne tätigen würde, komplett ausgebildet, lediglich muss ich ab und zu auf refresher Lehrgänge, was aber alles in allen meinen tatsächliche Tätigkeit nicht beeinträchtigt würde.