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Zitat von: Bubbes am 14. März 2018, 20:51:22
Danke für die Antwort.ZitatSollten im Jahr der Nachzahlung keine weiteren Zahlungen durch die Bundeswehr erfolgt sein, wird der Steuersatz recht gering sein.
In wie fern haben denn weitere Zahlungen der Bw eine Auswirkung auf die Auszahlung. Und wenn die Bw den Betrag bereits steuerlich betrachtet, wieso möchte das Finanzamt auch noch einen Teil davon (in Form einer Nachforderung)?
ZitatSollten im Jahr der Nachzahlung keine weiteren Zahlungen durch die Bundeswehr erfolgt sein, wird der Steuersatz recht gering sein.
Zitat von: Bubbes am 08. März 2018, 19:03:26
Guten Abend.
Ich bin HptFw "alter Art" (2003 eingestellt) und habe als ehemaliger SaZ12+ einen Z-Schein "gezogen". Entsprechend wurden mir nach Abzug von bereits gezahlten "Abgangsgeldern", 50% meiner Übergangsbeihilfe (ca. 8.800€*) bei DZE ausgezahlt.
Weil ich den Z-Schein nicht mehr in Anspruch nehmen möchte, überlege ich den Z-Schein über den BFD zurückgeben. Entsprechend müssten mir die restlichen 50% der Übergangsbeihilfe, unter Berücksichtigung des Steuerfreibetrages (ca. 10.800€*) ausgezahlt werden (ca. 9.500€*).
Folglich müssten doch 1.300€* steuerfrei ausgezahlt werden und 8.200€* versteuert werden? Wie werden die versteuert? Also ganz "normal über Steuerklasse, Kinderfreibetrag" etc.? Mich würde nämlich mal interessieren, was da unterm Strich übrig bleibt.
Danke!
*Alle Zahlen ohne Gewähr