ZUR INFORMATION:
Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.
AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: F_K am 10. März 2018, 14:47:40
... 622 Abs. 3 BGB - maximal zulässige Probezeit (ziviler Arbeitsvertrag) 6 Monate.
Zitat von: F_K am 10. März 2018, 15:14:30Auf diesen frommen Augenaufschlag kann ich verzichten!
Ach StOPfr:
Zitat von: F_K am 10. März 2018, 14:47:40
Der zukünftige Ari hat wenig bis keine Sachkenntnisse.
Zitat von: Rollo83 am 10. März 2018, 12:52:34
Wenn ich mich jetzt nicht total irre könnten sie quasi den Eid verweigern und wären somit sofort zu entlassen.
Aber die Profis hier wissen da sicher noch mehr.
ZitatDas heißt, er ist zwar zum SaZ ernannt, hat aber dann eine Probezeit von sechs Monaten trotz daß er vorher schon in der Truppe war?Nicht verwechseln mit dem Widerrufsrecht. Die Probezeit hat jeder, das Widerrufsrecht nicht, das kommt halt auf die Verpflichtungserklärung an.
ZitatUnd wenn denen dann etwas nicht in den Kram passt, dann ist man draußen? Riecht ein bissl nach NasenfaktorNaja, ein Vorgesetzter entlässt nicht. Das ist immer die Personal bearbeitende Stelle. Und dort ist das auch kein einsamer PersFhr in seinem Kämmerchen, sondern auch immer ist das Rechtsreferat eingebunden.