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Zusammenfassung

Autor Andi
 - 20. März 2018, 11:26:11
Die einzig relevanten Fragen sind jetzt:

Zitat von: KlausP am 20. März 2018, 10:38:50
Hat sich denn Ihre Stammeinheit nach der GA auch geändert oder betrifft das nur die 3 Monate?

Zitat von: dunstig am 20. März 2018, 10:40:05
Ist die Wohnung bereits anerkannt?

Und ich bitte alle, die jetzt nur noch schreiben wollen, dass der TE damit selbstverständlich zu leben hat sich zurückzuhalten. Haben alle verstanden.

Gruß Andi
Autor SGBunny
 - 20. März 2018, 10:41:14
ZitatDienstliche Gründe bzw. strukurelle Veränderungen in der Bundeswehr können jederzeit auch eine bundesweite Versetzung erforderlich machen.
So in etwa müsste das in der Verpflichtungserklärung stehen die Du unterschrieben hast.

Und auch im Zivilleben ist soetwas bei bundesweit aufgestellten Arbeitgebern nicht unüblich.
Ist halt so
Autor dunstig
 - 20. März 2018, 10:40:05
Passiert tagtäglich überall. Ich bin auch kurzfristig nach Rücksprache von einer (zivilen!) Schulung heimatnah in München auf einen Durchgang in Hamburg umgebucht worden, da die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wurde.

Ist unschön, aber jetzt nichts exklusives.

Ist die Wohnung bereits anerkannt?
Autor KlausP
 - 20. März 2018, 10:38:50
Ja, und? Wo ist jetzt das Problem? Ich habe schon erlebt, dass eine ganze GA-Einheit kurzfristig aus dem Auftrag herausgelöst wurde (nämlich meine eigene, in der ich Spieß war), weil das Stammpersonal anderweitig dringend benötigt wurde (zur Personalabstellung für den Einsatz und für wichtige Aufgaben im Nachkommando). Da wurden dann eben mehrere GA-Durchgänge mit jeweils knapp 200 Mann auf andere Einheiten verteilt.

Hat sich denn Ihre Stammeinheit nach der GA auch geändert oder betrifft das nur die 3 Monate?
Autor J.B.21
 - 20. März 2018, 10:32:21
Ja, weil ich nach der GA in der Kaserne bleibe.
Keine GA-Kapazitäten? Das weiß man doch vorher. Und schickt den Leuten nicht eine Aufforderung zum Dienstantritt, der dort gar nicht stattfinden wird.
Wie kann ein Arbeitgeber sagen; Dort hast du dich dann einzufinden. Man bereitet alles vor und kurz vor knapp wird herumtelefoniert, dass das nicht klappt.
Autor SGBunny
 - 20. März 2018, 10:24:08
Dann sind an dem ursprünglichen Dienstort wohl keine GA-Kapazitäten frei.
Und so wie ich das verstehe ist es ja nur die GA die wo anders stattfindet.
Selbst wenn nicht, Bundeswehr, bundesweite Versetzbarkeit und so
Autor dunstig
 - 20. März 2018, 10:23:35
Du hast dir eine Wohnung für die Zeit der Grundausbildung gesucht? :o
Autor J.B.21
 - 20. März 2018, 09:47:11
Habe soeben ein Anruf vom Karrierecenter bekommen, in dem mir die nette Dame erklärte das
an meinen Dienstort, die Grundausbildung nicht stattfinden wird. Und ich somit an einem 300km entfernten Ort muss.
Nun frage mich wie das seinen kann? 14 Tage vor Dienstantritt! Da ich mir schon eine Wohnung etc. im eigentlichen Ort besorgt habe.

LG