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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: Tommie am 22. März 2018, 07:52:07Für das ENBS erfolgt eine extra Hinzuziehung.
Bei uns wird das relativ restriktiv gehandhabt! Wer das erste mal im Einsatz war, hat keine Chance auf Befreiung vom ENBS!
Die den Einsatznachbereitungsseminaren zugrunde liegende Vorschrift, der Zentralerlass B-2640/8, spricht selbst nicht von einer Verpflichtung zur Teilnahme, und auch nicht von einer Möglichkeit zur Befreiung. Im ZSanDstBw ist dies durch einen Befehl InspSan geregelt, der nach dem ersten Einsatz eine Verpflichtung zur Teilnahme herleitet. Wer sich dieser Verpflichtung entzieht, ist nicht mehr für einen Einsatz einzuplanen!
ZitatBin froh, dass ich einem Teil der Kameraden nie mehr begegnen muss. Und auch nicht begegnen will.
ZitatIch will nur soviel sagen, dass ich nach eigenem Dafürhalten sagen kann, dass es mir absolut nix Positives bringen würde
Zitat von: Opa_Hagen am 21. März 2018, 15:41:01Die Frage zu RDL kann man sich eigentlich selbst beantworten.
[...]Ist das ein absolutes MUSS? Auch für RDL? [...]