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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: alpha_de am 24. März 2018, 01:27:53Zitat von: Derdiedas am 23. März 2018, 15:40:32Nein, zusammen mit der erforderlichen Genehmigung wird das an das BVA geneldet, das die Unterkunftspauschale einbehält und den geldwerten Vorteil versteuert.
Ok, aber wenn es die Kapazität zulässt und ich in der kaserne schlafe, ist es für mich kostenfrei?
Zitat von: Derdiedas am 23. März 2018, 15:40:32Nein, zusammen mit der erforderlichen Genehmigung wird das an das BVA geneldet, das die Unterkunftspauschale einbehält und den geldwerten Vorteil versteuert.
Ok, aber wenn es die Kapazität zulässt und ich in der kaserne schlafe, ist es für mich kostenfrei?
Zitat von: Andi am 23. März 2018, 09:16:15Zitat von: KlausP am 23. März 2018, 08:59:32
Warum sollen sich die Meinungen trennen?
§39 (2) BBesG
"Bei ledigen Beamten oder Soldaten, die auf Grund dienstlicher Verpflichtungen in einer Gemeinschaftsunterkunft wohnen, wird der in Anlage V ausgebrachte Betrag auf das Grundgehalt angerechnet. [...]"
Einige - unter anderem auch ich - hatten in der Vergangenheit argumentiert, dass der Anrechnungsbetrag pauschal unter 25 zu zahlen ist, was aber bei TG- Empfängern falsch ist.
Gruß Andi
Zitat von: KlausP am 23. März 2018, 08:59:32
Warum sollen sich die Meinungen trennen?
Zitat... Das Thema wurde bestimmt schon oft aufgegriffen ...