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Zusammenfassung

Autor LwPersFw
 - 25. März 2018, 13:12:41
Ich empfehle Ihnen die Kontaktaufnahme mit dem "Sozialdienst Ausland - Sozialberatung" der Bundeswehr.
Dieser unterstützt Soldaten und deren Angehörige u.a. bei der Vorbereitung einer Auslandsverwendung.

"4. Sozialdienst Ausland

Der Auftrag des Sozialdienstes ergibt sich aus der Fürsorgepflicht des Dienstherrn gegenüber allen Angehörigen der Bundeswehr und ihren Familienangehörigen.

Der Sozialdienst besteht aus zwei Fachbereichen:

4.1 Sozialberatung Ausland

Aufgabe der Sozialberatung ist die Beratung, Information und Unterrichtung über bestehende materiell-rechtliche Regelungen im sozialen Bereich.

Die Themenbereiche der Sozialberatung Ausland umfassen insbesondere

•   das Sozial- und Sozialversicherungsrecht (gesetzliche Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung)
•   unentgeltlich truppenärztliche Versorgung im Ausland
•   Beihilfe i. V. m . privater Krankenversicherung
•   Kindergeld
•   Elterngeld / Elternzeit
•   Schwerbehindertenrecht
•   schwere Erkrankung im Ausland
•   Dienstzeitversorgung
•   Beschädigtenversorgung
•   Fürsorge in Todesfällen
•   Alters- und Hinterbliebenenversorgung
•   Einsatzvorbereitung / Einsatzunfall

Die Beratung erfolgt im persönlichen Gespräch, telefonisch oder schriftlich"


"4.4 Erreichbarkeit des Sozialdienstes

Postadresse
BAPersBw ZS 2.3
Sozialdienst Ausland
Alte Heerstraße 81
53757 St. Augustin

eMail: BAPersBwZS2.3SozialdienstAusland@bundeswehr.org (Org-Briefkasten)

Hausanschrift
Sozialdienst Ausland
Alte Heerstraße
Haus 3, 1. OG, Räume 113 bis 118

Telefon
Post: 00 49– (0)2241 – 15 – App
Bw 90 – 3471 – App"

"App 2303 Frau Serafin (Sozialberaterin)

(eMail: JoannaSerafin@bundeswehr.org)

Zuständigkeitsbereich: Norwegen, USA"


Für Sie, als Ehefrau, ist ja nicht nur das Thema Kindergeld wichtig...

sondern insbesondere für Sie selbst u.a.:

+ Krankenversicherung während und nach der Auslandsverwendung
+ Arbeitslosenversicherung
+ Rentenversicherung
+ 9/10-Regel zum Zugang zur Krankenversicherung der Rentner KVdR



Auch wichtig zu wissen... siehe hier:

https://www.steuerring.de/steuererklaerung-hilfe-news/news/stationierung-im-ausland-aenderungen-ab-2015.html


Und hier...
Wird Ihr Mann für mehr als 2 Jahre in die USA versetzt... gelten die Informationen für eine volle Zusage der UKV...


https://www.bundeswehr.de/portal/a/bwde/start/verwaltung/umzug/umzugausland/!ut/p/z1/04_Sj9CPykssy0xPLMnMz0vMAfIjo8zinSx8QnyMLI2MfMJ8TQw8Tf08nAMtAgwNzM31wwkpiAJKG-AAjgb6wSmp-pFAM8xxmuFnqB-sH6UflZVYllihV5BfVJKTWqKXmAxyoX5kRmJeSk5qQH6yI0SgIDei3KDcUREArWmjmw!!/dz/d5/L2dBISEvZ0FBIS9nQSEh/
Autor didi62
 - 25. März 2018, 12:21:10
Natürlich wird Kindergeld weitergezahlt. Es wechselt lediglich die Zuständigkeit der Familienkasse.
Kindergeld würde nur dann wegfallen bei einem privaten Wechsel ins aussereuropäische Ausland.
Autor Jenny15
 - 25. März 2018, 11:07:03
Moin zusammen,

mein Mann, unser Kind und ich gehen bald in die USA. Er ist dort hin komandiert und wir werden unseren Wohnsitz in Deustchland abmelden (müssen), da ich sonst keine Krankenversicherung für die USA bekommen (bin derzeit noch über das Elterngeld in der GKV pflichtversichert).

Weiß jemend wie das jetzt mit dem Kindergeld aussieht? Mir wurde gesagt, sobald wir keinen Wohnsitz in Deutschland mehr haben, bekämen wir auch kein Kindergeld. Das finde ich sehr komisch, da wir ja auch in Deutschland steuerpflichtig bleiben.

Falls mir jemand weiterhelfen kann, würde ich mich über eine Antwort sehr freuen.

LG