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Autor Paden
 - 28. März 2018, 20:14:23
Zitat von: KlausP am 27. März 2018, 20:16:33
Der vorläufig verliehene höhere Dienstgrad wird nur bei RDL in der (vorgesehenen) Verwendung getragen, nicht auf Laufbahnlehrgängen.
Ja, ich weiß, graue Theorie, aber es wird immer wieder falsch gemacht, auch durch die einberufenden Karrierecenter.

Bei uns wurden Kameraden während des Lehrgangs vom OG zum OFw befördert, im vorläufigen Dienstgrad.
Autor Dirk8
 - 28. März 2018, 10:57:12
Ein DA habe ich, dieser ist allerdings ,,fest vernäht" mit meinem vorl. DG (Marine).
Ich habe den KC angerufen, die Dame sagte mir den vorl. DG, im Laufe des Gesprächs hatte sie dann doch Zweifel. Ich solle mich an den Truppenteil wenden, dort habe ich bis dato aber niemanden erreicht. Von der Logik her, würde ich auch sagen regulärer DG, da keine RDL im Beorderungstruppenteil.
Bei der BW gibt es i.d.R. alles schriftlich, warum steht der DG nicht auf den HZB, unverständlich.
Autor Der Reservist
 - 28. März 2018, 10:38:44
Wenn sie auf ihrer BAN keinen DA empfangen haben müssen sie auch nicht in diesem anreisen.
Autor Dirk8
 - 28. März 2018, 08:14:13
Danke für die Info.
Denn auf dem Heranziehungsbescheid für den LG (bei mir Juni 18) steht kein DG.
Ist eine Dienstantrittsreise für einen Lehrgang zwingend im Dienstanzug durchzuführen? Oder ist das auch in Zivil oder FA gestattet? Wenn nicht muss ich mich dringend um einen zweiten DA bemühen.
Autor KlausP
 - 27. März 2018, 20:16:33
Der vorläufig verliehene höhere Dienstgrad wird nur bei RDL in der (vorgesehenen) Verwendung getragen, nicht auf Laufbahnlehrgängen.
Ja, ich weiß, graue Theorie, aber es wird immer wieder falsch gemacht, auch durch die einberufenden Karrierecenter.
Autor Paden
 - 27. März 2018, 20:06:01
Er findet im regulären Dienstgrad statt, die Urkunde war ohne Zusatz "vorläufig".
Autor Dirk8
 - 27. März 2018, 10:18:55
Findet der UL Res Lehrgang im vorl. DG oder im regulären DG statt?
Autor KlausP
 - 26. März 2018, 21:22:51
Zitat... Ich habe mich ja gefreut, erwartet habe ich aber die Beförderung mit Bestehen der Prüfung. ...

Als (R)FA gibt es aber nur eine Laufbahnprüfung zum Abschluß der Ausbildung vor der Beförderung zum Feldwebel d.R..
Auch aktive FA werden nach einem Jahr zum Unteroffizier (FA) und nach zwei Jahren zum Stabsunteroffizier (FA) befördert ohne eine Laufbahnprüfung zum Unteroffizier abgelegt zu haben.
Autor Paden
 - 26. März 2018, 20:43:06
aber, habe ich gelernt, Vorgesetzter. :)
Autor F_K
 - 26. März 2018, 20:40:01
Ein Unteroffizier ist kein Feldwebel - wird die Prüfung nicht bestanden, ist Edeka ...

Viel Erfolg.
Autor Paden
 - 26. März 2018, 20:36:32
Schon, aber irgendwie ist die Situation doch seltsam.
Im Grunde habe einen Dienstgrad erhalten, den ich noch gar nicht ausfüllen kann, da die Ausbildung noch nicht zu Ende ist.
Ich habe mich ja gefreut, erwartet habe ich aber die Beförderung mit Bestehen der Prüfung.
Wäre doch auch irgendwie logisch und ist bei zivilen Qualifikationen auch üblich.
Ich bekomme den Meisterbrief ja auch nicht vor der Prüfung.
Auf alle Fälle werde ich das Beste draus machen und versuche so gut wie möglich abzulegen.
Autor Ralf
 - 26. März 2018, 20:30:30
Naja, du bist doch befördert, eine durchgeführte Beförderung kann doch nicht zurück genommen werden.
Autor Paden
 - 26. März 2018, 20:18:43
Danke für die schnelle Antwort.
Das bedeutet, ich nehme an der Prüfung teil, muss aber nicht bestehen?
Was wäre denn, wenn ich vor Teil 2 ausscheide, z.B. aus gesundheitlichen Gründen?
Autor Ralf
 - 26. März 2018, 20:12:58
Für die Beförderung zum Unteroffizier der Feldwebel-Anwärter ist keine Laufbahnprüfung o.ä. erforderlich. Das ist bei Res nicht anders.
Autor Paden
 - 26. März 2018, 20:02:06
Tag allerseits,

ich bin als Gefreiter der Reserve vor einigen Jahren wieder aktiv geworden und habe mich dann entschlossen Feldwebel der Reserve zu werden.
Nach der Eingnungs Feststellung bin ich jetzt aktuell auf dem Unteroffiziers Lehrgang. Was mich allerdings überrascht hat, ich wurde am dritten Tag der ersten Präsenzphase zum Unteroffizier, nicht vorläufig, befördert. An sich habe ich damit erst nach bestandenem Lehrgang damit gerechnet.
Gibt es dazu eine Erklärung, zumal ich die Prüfung ja noch gar nicht abgelegt habe?

VG