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Autor Der Reservist
 - 27. März 2018, 21:33:55
Vielen Dank für die Infos!

Allerdings weichen die Angaben über die Höhe der Vergütung zwischen den Kommentaren extrem ab. Was ist nun korrekt?
Autor Karl_78
 - 25. März 2018, 12:10:48
Zitat von: LwPersFw am 25. März 2018, 09:16:44
Hier wird es gut erläutert...

Zu beachten... auch für RDL/FWDL gilt die Trennung zwischen Tätigkeiten im "Grundbetrieb" und im "Ausnahmetatbestand".

https://www.dienstzeitende.de/m/blog/ueberstundenverguetung-fuer-reservisten-147/

Vielen Dank für diese Information! Sehr gut das zu wissen!
Autor LwPersFw
 - 25. März 2018, 09:16:44
Hier wird es gut erläutert...

Zu beachten... auch für RDL/FWDL gilt die Trennung zwischen Tätigkeiten im "Grundbetrieb" und im "Ausnahmetatbestand".

https://www.dienstzeitende.de/m/blog/ueberstundenverguetung-fuer-reservisten-147/
Autor Karl_78
 - 24. März 2018, 21:13:35
Im Rahmen einer RDL bei einer Übung, Hilfeleistung im Innern und im Ausland (ab vier Tagen Dauer)

Zusätzlich zur Reservistendienstleistungsprämie wird eine Vergütung in Höhe der bei den FWDL genannten Erhöhungsbeträge gewährt. Zur Bestimmung des erreichten Dienstmonats werden Vordienstzeiten berücksichtigt.

Erhöhter Wehrsold bei besonderer zeitlicher Belastung

Der Wehrsold erhöht sich für einen zusammenhängenden Dienst von mehr als 12 bis 16 Stunden ab dem
 vierten Dienstmonat um 11,30 €,
 siebten Dienstmonat um 16,00 €
beziehungsweise
von mehr als 16 bis 24 Stunden ab dem
 vierten Dienstmonat um 20,70 €,
 siebten Dienstmonat um 29,20 €.

Zu den Voraussetzungen gehört u. a., dass der Dienst angeordnet bzw. genehmigt wurde, die wöchentliche Rahmendienstzeit überschritten wurde und kein Freizeitausgleich möglich ist.

Quelle:
LEISTUNGSKATALOG F Ü R F R E I W I L L I G EN W E H R D I E N S T L E I S T E N D E U N D R E S E R V I S T E N D I E N S T L E I S T E N D E
Autor Der Reservist
 - 24. März 2018, 10:01:53
Guten Morgen. Ich befinde mich derzeit auf einer RDL, genauer gesagt auf einem Lehrgang. Dieser geht noch bis kommenden Mittwoch. Nun wurde ich gestern kurzfristig zu Montag als OvWa eingeteilt. Meine Frage: Kann ich aufgrund des Dienstes eine Überstundenvergütung geltend machen?

MkG