ZUR INFORMATION:
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Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html
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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: F_K am 27. März 2018, 20:44:34Das stimmt leider nicht ganz. Körperverletzungsdelikte werden eigenständig von der Polizei ermittelt, regelmäßig wird dann dem mutmaßlichen Täter den Beschuldigtenstatus eröffnet (§ 163a IV StPO), schon allein, um nicht in die Gefahr eines Beweisverwertungsverbots zu kommen, sollte er sich doch zur Sache äußern (BGH Urt. v. 27.02.1992, Az.: 5 StR 190/91). Nachdem der Sachverhalt ausermittelt wurde, gehen die Akten an die StA.
Wenn es schon einen "Beschuldigten" gibt, ist nicht nur die Polizei überzeugt, sondern auch die Staatsanwaltschaft.
Zitat von: Nina488 am 27. März 2018, 20:12:45Ein Verurteilung kann aus unterschiedlichen Gründen unterbleiben - auch, wenn man die Tat begangen hat. Beispiel: Schuldunfähigkeit (Klassiker: Alkohol), Einstellung gegen Auflagen, ...
Es muss keine Verurteilung vorliegen, damit jemand entlassen werden kann... heißt er kann tatsächlich entlassen werden, ohne handfeste Beweise? Nur aufgrund eines Verdachtes?