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Zitat von: Klaus86 am 29. März 2018, 12:36:29
vielen Dank für die Informationen. Ich habe mich mit meiner alten und neuen Einheit in Verbindung gesetzt und es wird wohl so werden, dass die Bescheide ("Erlaubnis zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft" und "Widerruf zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft") neu aufgesetzt und dadurch neu berechnet werden. Dies geschieht wohl für die gesamte Zeit, in der ich die Stube hatte.
Zitat von: alpha_de am 29. März 2018, 01:43:20
Ein einfacher Antrag auf Neuberechnung unter Verweis auf das Schreiben sollte erstmal reichen... Wird der nicht bearbeitet, dann ist die Beschwerde das richtige Mittel.
Zitat von: KlausP am 28. März 2018, 12:26:41
Sie mussen darauf dringen, dass die Genehmigung geändert wird. Ob der KasKdt das rückwirkend macht, weiß ich nicht und ob das mit der Rückerstattung funktioniert auch nicht. Immerhin haben Sie die fehlerhafte Festlegung über einen längeren Zeitraum akzeptiert, da wird es mit einer Rückerstattung wohl finster aussieht. Seit wann wissen Sie denn von der falschen Einstufung?