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Zusammenfassung

Autor BSG1966
 - 03. August 2019, 02:22:15
danke für die Rückmeldung!
Autor Samhain88
 - 03. August 2019, 02:19:39
Hat übrigens geklappt 8). Ich arbeite seit einen halben Jahr nur noch 70% und habe jeden Mittwoch frei und die 28,7h werden auf die restlichen Tage aufgeteilt. Ich kann nur empfehlen wenn man die Möglichkeit hat. Deutlich mehr Lebensqualität ;)
Autor benba
 - 06. April 2018, 01:53:25
Danke für den Hinweis, bin fündig geworden.

Quelle, Anhang 2
Zitat von: LwPersFw am 01. April 2018, 23:11:26Für
Soldatinnen auf Zeit bzw. Soldaten auf Zeit, deren
militärische Ausbildung mit einem Studium
oder einer Fachausbildung von mehr als sechs
Monaten Dauer verbunden war und denen danach
Teilzeit gewährt wird, verlängert sich
grundsätzlich die Dienstzeit um die Differenz der
Teilzeitbeschäftigung zur Vollzeitbeschäftigung
(Nachdienverpflichtung) ohne die Beschränkungen
des § 40 Abs. 1 SG.
Autor LwPersFw
 - 04. April 2018, 22:20:41
Siehe die Anhänge hier im Thema...
Autor benba
 - 04. April 2018, 21:18:13
Hat die Teilzeit eigentlich Auswirkung auf die Festsetzung der Dienstzeit?
Autor LwPersFw
 - 03. April 2018, 21:10:04
Zitat von: Jens79 am 03. April 2018, 20:48:14
Und was ist das Blockmodell?


"§ 9 Zusammenfassung der Freistellung von der Arbeit

Bei einer Teilzeitbeschäftigung können Freistellungszeiten zu Freistellungsphasen von bis zu drei Monaten zusammengefasst werden (Blockmodell), sofern dem keine dienstlichen Gründe entgegenstehen. Wird die Freistellungsphase an das Ende der bewilligten Teilzeitbeschäftigung gelegt, können Freistellungszeiten von bis zu einem Jahr zusammengefasst werden. Satz 2 gilt nicht, wenn die Freistellungsphase ganz oder teilweise in die letzten drei Jahre vor Erreichen der besonderen Altersgrenze (§ 45 Absatz 2 des Soldatengesetzes) fallen würde."

Autor Jens79
 - 03. April 2018, 20:48:14
Und was ist das Blockmodell?
Autor F_K
 - 03. April 2018, 20:47:27
Grundsätzlich und generell haben in diesem Zusammenhang eine unterschiedliche Bedeutung?
Autor LwPersFw
 - 03. April 2018, 20:44:17
Zitat von: ulli76 am 03. April 2018, 19:35:06
Führungsverwendung mit Disziplinarbefugnis ist kein genereller Ausschluss für Teilzeit mehr.

Richtig Ulli... aber die Hürden für diesen Personenkreis sind schon relativ hoch...



"§ 6 Ausschlüsse und Beschränkungen

(1) Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich nicht möglich

1. für Führungsverwendungen mit Disziplinarbefugnis,

2. bei besonderen Auslandsverwendungen einschließlich Vor- und Nachbereitungsphasen,

3. für Kompaniefeldwebel und in vergleichbarer Funktion mit Anspruch auf Stellenzulage für Kompaniefeldwebel,

4. für Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter in Bundeswehrkrankenhäusern.

Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn Teilzeitbeschäftigung im Blockmodell (§ 9) beantragt wird."


bzw.

"(4) Die nach § 4 zuständige Dienststelle kann von den Ausschlüssen des Absatzes 1 im Einzelfall Ausnahmen zulassen, wenn die Versagung der Teilzeitbeschäftigung eine besondere persönliche Härte darstellen würde und keine wichtigen dienstlichen Gründe entgegenstehen."
Autor ulli76
 - 03. April 2018, 19:35:06
Führungsverwendung mit Disziplinarbefugnis ist kein genereller Ausschluss für Teilzeit mehr.
Autor LwPersFw
 - 03. April 2018, 12:06:25
Um aber noch einmal auf die ursprüngliche Frage des TE einzugehen...  Teilzeit ohne besonderen Grund ?


Quelle : IntranetBw , Bezug auf BMVg P II 1, 12.09.2016

"Teilzeitbeschäftigung ist jede Teilnahme am Berufsleben, die unterhalb der regelmäßigen Arbeitszeit für Vollzeitkräfte liegt. Sie hat sich im Arbeitsleben zu einer regulären Beschäftigungsform neben der Vollzeitbeschäftigung entwickelt. Denn: Flexible Arbeitszeiten haben in der Arbeitswelt eine wachsende Bedeutung.



Work-Life-Balance

Der öffentliche Dienst des Bundes hat diese Entwicklung für Beamtinnen und Beamte sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bereits vollzogen. Die Bundeswehr greift sie nunmehr zugunsten von Soldatinnen und Soldaten verstärkt auf, unabhängig davon, ob Familienpflichten zu erfüllen sind.

Teilzeitbeschäftigung gibt den Beschäftigten mehr Zeit für ihre private Selbstverwirklichung. Sie unterstützt das Ziel, Arbeits- und Privatleben miteinander in Einklang zu bringen und zu halten. Von Nutzen für den Dienstherrn sind zudem Kompetenzen, die das Personal außerdienstlich erwirbt, seien es Organisations- und Verhandlungsgeschick oder soziale Kompetenzen, die aus Engagement in der Familie oder in Vereinen herrühren, seien es Fachkompetenzen aus privat veranlasstem Fort- und Weiterbildungsengagement des Personals.



,,Voraussetzungslose Teilzeitbeschäftigung"

Schon jetzt kann Teilzeitbeschäftigung Soldatinnen und Soldaten ermöglicht werden, wenn mindestens ein Kind unter 18 Jahren oder pflegebedürftige sonstige Angehörige betreut oder gepflegt werden.

Zukünftig wird die familienbedingte Teilzeitbeschäftigung in aller Regel bewilligt werden.

Außerdem wird es möglich sein, Soldatinnen und Soldaten Teilzeitbeschäftigung auch dann zu ermöglichen, wenn hierfür keinerlei besondere Gründe vorliegen.

Dennoch wird es auch in Zukunft Fälle geben, in denen Teilzeitbeschäftigung regelmäßig nicht ermöglicht werden kann. Die Ausschlussgründe werden aber erheblich reduziert, nämlich auf Führungsverwendungen mit Disziplinarbefugnis, besondere Auslandsverwendungen einschließlich Vor- und Nachbereitungsphasen und Verwendungen als Abteilungsleiter in Bundeswehrkrankenhäusern oder als Kompaniefeldwebel.

Bei einer solchen Verwendung kann Teilzeitbeschäftigung ausnahmsweise dann ermöglicht werden, wenn die Versagung der Teilzeitbeschäftigung eine besondere persönliche Härte darstellen würde und keine dienstlichen Gründe entgegenstehen. Entscheidet sich die Antragstellerin oder der Antragsteller für Teilzeitbeschäftigung in einem ,,Blockmodell", stehen auch diese Ausschlussgründe der Bewilligung der Teilzeitbeschäftigung nicht entgegen."




Alles Andere ... z.B. auch die Unterschiede zw. "voraussetzungsloser" und "familienbedingter" Teilzeit ... findet sich in der GAIP.
Autor LwPersFw
 - 03. April 2018, 10:56:40
Zitat von: BSG1966 am 03. April 2018, 08:48:25
Zitat von: LwPersFw am 02. April 2018, 22:29:51
Zitat von: Tasty am 02. April 2018, 18:26:26

...die politisch gewollte Verbesserung von Familie und Dienst (in dieser Reihenfolge!!)...


"Im Zweifel muss die Sicherstellung der personellen Einsatzbereitschaft der Bundeswehr in einer Einsatzarmee indes Vorrang haben."

Quelle: A-2640/22 ,,Vereinbarkeit von Familie und Dienst in den Streitkräften", Nr. 106

1. ist die individuelle Einsatzbereitschaft mitunter erheblich eingeschränkt wenn sich durch die Nichtvereinbarkeit von Beruf und Familie entsprechende persönliche Folgen geben, von daher ist es win-win, wenn hier vernünftige Lösungen gefunden werden. Denn ich hab noch weniger was davon wenn sich der Soldat krank meldet oder wirklich krank wird weil ihm die Familie krachen geht.
2. die Betonung ist zwar nett aber halt auch beliebig änderbar. Beispiel gefällig: "Im Zweifel muss die Sicherstellung der personellen Einsatzbereitschaft der Bundeswehr in einer Einsatzarmee indes Vorrang haben." So. Und jetzt wollen wir mal sehen in wievielen Beispielen von abgelehnter Telearbeit/Teilzeit/wasauchimmer 1. tatsächlich sorgfältig geprüft wurde (und nicht ham wa nich, mach mer nicht, ham wa schon immasojemacht) und 2. tatsächlich die personelle Einsatzbereitschaft der Bundeswehr in Gefahr war. Und ich meinte nicht gefühlt sondern belegbar.


@ BSG

Ich wollte nur verdeutlichen, wo aus Sicht des Dienstherrn die Priorität liegt ... und liegen muss.

Denn ... auch wenn Viele dies nicht wahrhaben wollen ... die Bundeswehr ist und wird auch nie - schon gar nicht
als Einsatzarmee - ein "normaler" Arbeitgeber sein, wie ein ziviler Betrieb, oder eine andere öffentliche Behörde.

Ihre Anmerkungen zur praktischen Umsetzung sind vollkommen korrekt... und da ist auch noch Verbesserungsbedarf beim Dienstherrn.

Aber ... wie ich es schon zig mal hier im Forum formuliert habe ...
Es wird immer so getan, als wenn DIE Bundeswehr ein Hort der Fehlerlosigkeit sein muss.

Nein ... wie bei jedem anderen Arbeitgeber auch, werden personelle Fehlentscheidungen getroffen.
Aus den unterschiedlichsten Gründen. Von einzelnen Menschen. Und Menschen begehen Fehler.

Dies ist für den Betroffenen bedauerlich ... aber so ist das Leben.

Man siehe z.B. die zehntausenden Fehlentscheidungen der Hartz-IV-Behörden, die jedes Jahr von den
Sozialgerichten korrigiert werden müssen.
Oder wo kümmert sich ein ziviler Arbeitgeber i.d.R. um die Folgen, wenn er z.B. einen Familienvater kündigt,
dieser aber absehbar keine vergleichbare neue Beschäftigung finden kann... mit ggf. gravierenden
Folgen für die Familie... (weil Ehefrau wegen Kleinkindern auch ohne Arbeit, Haus muss abbezahlt werden, etc.)

Ja, es wäre schön, wenn im Spannungsfeld zw. Dienstherr und Soldat immer alles im Konsens und
zum Wohle beider Seiten gelöst werden würde... Aber so ist es nicht und wird es auch nie sein.
Z.B. weil ein zuständiger DV es eben persönlich nicht will, dass X in Teilzeit arbeitet...


Deshalb hat der Gesetzgeber dem Soldaten rechtliche Mittel in die Hand gegeben, um die Sicherstellung seiner Rechte zumindest überprüfen zu lassen.

Das macht Arbeit, dass ist lästig ... aber so ist dies nun einmal. Wie beim Hartz-IV-Empfänger, der seine Rechte einfordern muss...

Und wer eben meint, dass er einem Vorgesetzten den Verstoß gegen geltendes Recht bzgl. Telearbeit/Teilzeit
nachweisen kann, bzw. das das Ermessen fehlerhaft ausgeübt wurde... muss eben diesen rechtlichen Weg gehen.

Ich habe dies mehrfach in meiner Dienstzeit zu anderen Sachverhalten getan ... und habe damit zu 95 % Erfolg gehabt... und bin trotzdem BS geworden...

Und bei den anderen 5 % musste ich eben damit leben... Man gewinnt nicht immer im Leben...



Autor BSG1966
 - 03. April 2018, 08:48:25
Zitat von: LwPersFw am 02. April 2018, 22:29:51
Zitat von: Tasty am 02. April 2018, 18:26:26

...die politisch gewollte Verbesserung von Familie und Dienst (in dieser Reihenfolge!!)...


"Im Zweifel muss die Sicherstellung der personellen Einsatzbereitschaft der Bundeswehr in einer Einsatzarmee indes Vorrang haben."

Quelle: A-2640/22 ,,Vereinbarkeit von Familie und Dienst in den Streitkräften", Nr. 106

1. ist die individuelle Einsatzbereitschaft mitunter erheblich eingeschränkt wenn sich durch die Nichtvereinbarkeit von Beruf und Familie entsprechende persönliche Folgen geben, von daher ist es win-win, wenn hier vernünftige Lösungen gefunden werden. Denn ich hab noch weniger was davon wenn sich der Soldat krank meldet oder wirklich krank wird weil ihm die Familie krachen geht.
2. die Betonung ist zwar nett aber halt auch beliebig änderbar. Beispiel gefällig: "Im Zweifel muss die Sicherstellung der personellen Einsatzbereitschaft der Bundeswehr in einer Einsatzarmee indes Vorrang haben." So. Und jetzt wollen wir mal sehen in wievielen Beispielen von abgelehnter Telearbeit/Teilzeit/wasauchimmer 1. tatsächlich sorgfältig geprüft wurde (und nicht ham wa nich, mach mer nicht, ham wa schon immasojemacht) und 2. tatsächlich die personelle Einsatzbereitschaft der Bundeswehr in Gefahr war. Und ich meinte nicht gefühlt sondern belegbar.
Autor LwPersFw
 - 02. April 2018, 22:29:51
Zitat von: Tasty am 02. April 2018, 18:26:26

...die politisch gewollte Verbesserung von Familie und Dienst (in dieser Reihenfolge!!)...


"Im Zweifel muss die Sicherstellung der personellen Einsatzbereitschaft der Bundeswehr in einer Einsatzarmee indes Vorrang haben."

Quelle: A-2640/22 ,,Vereinbarkeit von Familie und Dienst in den Streitkräften", Nr. 106

Autor Jens79
 - 02. April 2018, 20:18:35
Deswegen im Einzelfall zu prüfen.

Aus eigener Erfahrung weiß ich auch, dass es z. B.  in einem Fahigkeitskommando sehr schwer sein könnte, einen Antrag abzulehnen. Eben weil man mehr oder weniger ,,Schreibtischtäter" ist. Über Präsenszeiten muss natürlich gesprochen werden.

Abdr wie gesagt, das ist sehr individuell zu betrachten