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Zusammenfassung

Autor MMG-2.0
 - 31. März 2018, 09:25:15
Zitat von: PzPiKp360 am 30. März 2018, 13:05:16
[...] Steht heutzutage in den HZB bzgl. Tragen von Uniform bzw. FA bei der Anfahrt "kann, muß, darf, soll" oder "soll nicht, darf nicht"? Und wie würde "soll nicht, darf nicht" passen zur Trendwende Personal samt neuem Konzept Reserve?
[...]

Im alten E-Bescheid hieß es "Sie sind berechtigt, den Kampfanzug auf dem Weg zum Dienst zu tragen.", dagegen im "neuen" H-Bescheid gibt es den Hinweis auf das Tragen jeglicher Uniform nicht mehr.

Diensteintritt (also ab wann Status RDL/Soldat) ist gem. SG für den RDL entweder mit Meldung am Dienstort oder spätestens ab der im H-Bescheid genannten Uhrzeit (unabhängig ob der RDL den Dienst nicht antritt).

Für das Tragen der Uniform zum Dienstantritt bedarf es eine UTE.
Autor Seltsam
 - 30. März 2018, 18:33:23
Zitat von: PzPiKp360 am 30. März 2018, 13:05:16

frage ich nochmals: Stimmt das tatsächlich? Steht heutzutage in den HZB bzgl. Tragen von Uniform bzw. FA bei der Anfahrt "kann, muß, darf, soll" oder "soll nicht, darf nicht"?
Der einzige Passus in den Heranziehungsbescheiden lautet:

Bitte bringen Sie Ihre gesamten militärischen Bekleidungs- und persönlichen Ausrüstungsstücke mit, sofern Sie damit ausgestattet sind.
Autor Jens79
 - 30. März 2018, 17:53:59
Zitat von: Al Terego am 30. März 2018, 11:50:46
Also ich finde es schon erstaunlich, wie es von der Ausgangsfrage, ob der Feldanzug bei der Anreise zu einer RDL getragen werden darf, zum Thema Fahnenflucht kommen konnte.

Wenn manch User hier Unwahrheiten verbreitet passiert sowas schon mal.

Selten soviel Unfug über Eigenmächtige Abwesendheit und Fahnenflucht gelesen. 
Autor PzPiKp360
 - 30. März 2018, 13:05:16
Zitat von: Al Terego am 30. März 2018, 11:50:46Also ich finde es schon erstaunlich, wie es von der Ausgangsfrage, ob der Feldanzug bei der Anreise zu einer RDL getragen werden darf, zum Thema Fahnenflucht kommen konnte.

Diesem Erstaunen möchte ich mich anschließen. Wieder Bezug nehmend auf das Posting von MMG:

Zitat von: MMG am 28. März 2018, 21:32:34Das Tragen der Uniform zum Diensteintritt, also die Dienstantrittsreise, ist doch mit den neuen Heranziehungsbescheiden doch gar nicht mehr vorgesehen. In den damaligen Einberfungsbescheiden war dies noch extra erlaubt, sogar mit Kampfanzug.

frage ich nochmals: Stimmt das tatsächlich? Steht heutzutage in den HZB bzgl. Tragen von Uniform bzw. FA bei der Anfahrt "kann, muß, darf, soll" oder "soll nicht, darf nicht"? Und wie würde "soll nicht, darf nicht" passen zur Trendwende Personal samt neuem Konzept Reserve?

Damals (tm) war es völlig normal, daß an Wochenenden die Reservisten in der Gegend das Grünzeug angelegt haben und damit von zuhause zur WÜ auf den nächsten StOÜbPl gefahren sind.
Autor F_K
 - 30. März 2018, 12:56:46
Anekdote:
Üblicherweise wird bei RDL der Zeitpunkt der Meldung nicht urkundlich festgehalten - bei Dvag zwar Urkunde, aber ohne Zeitpunkt.

Bei meiner jetzigen RDL bin ich nie am Meldeort gewesen und Antrittsmeldung erfolgte per Email.

Was sagt der Jurist?

😀
Autor ulli76
 - 30. März 2018, 12:01:48
Die Frage ab wann ein RDL (aber auch ein aktiver Soldat) Soldat ist, ist immer wieder mal wieder interessant, wenn dieser erkrankt oder sich verletzt bevor er seinen Dienst angetreten hat.
Hab das in meiner Karriere 1x live und 1x aus Erzählungen gehört (beides Mal aber aktive Soldaten).
Autor KlausP
 - 30. März 2018, 11:56:01
Fragen Sie mal den "Verfassungsrechtler", wie der zu der unsinnigen Aussage kam.  ;)
Autor Al Terego
 - 30. März 2018, 11:50:46
Also ich finde es schon erstaunlich, wie es von der Ausgangsfrage, ob der Feldanzug bei der Anreise zu einer RDL getragen werden darf, zum Thema Fahnenflucht kommen konnte.
Autor KlausP
 - 30. März 2018, 10:15:15
Und in der Vorschrift stand das so auch nicht. Der DV muss Hinweise darauf haben, dass sich der Soldat dem Wehrdienst auf Dauer entziehen will. Dann erstellt er das BV wegen "Verdacht auf Fahnenflucht nach Dienstantritt" und mit dem gleichen Verdacht gibtcesgibt es an die Staatsanwaltschaft ab. Ich habe ein einziges Mal erlebt, dass wir aus "Verdacht auf eigenmächtige Abwesenheit bei Nichantritt zum Grundwehrdienst" eine "Verdacht auf Fahnenflucht ..." gemacht haben. Da hatten die Feldjäger und die Polizei bei ihren Nachforschungen festgestellt, dass der Soldat seine Wohnung für die Dauer des GWD untervermietet und sich von seiner Firma nach Australien hatte schicken lassen.
Autor Jens79
 - 30. März 2018, 10:08:15
Zitat von: F_K am 29. März 2018, 20:35:46
Lieber Taxifahrer,

der Soldat muss seine Absicht, sich dem Wehrdienst dauerhaft entziehen zu wollen, mitteilen.

Keine Kommunikation - kein Nachweis, daher keine Fahnenflucht - aber eben ggf. EA.

Tatsächlich? Und wo genau steht das nochmal? Im Gesetzestext zumindest nicht....
Autor KlausP
 - 29. März 2018, 20:48:03
Noch so'n "Jurist", wie hier schon einer im Forum rumgeistert. Wenn Ihnen der Unterschied zwischen den beiden Tatbeständen nicht bekannt ist, lassen Sie es einfach bleiben, hier rumzulabern. Mit Grundwehrdienstleistenden in der Kampftruppe hatten Sie augenscheinlich auch nie zu tun, oder? Ihre unsinnigen Kommentare wie "Schande" in der Einheit oder sowas können Sie sich hinschieben, wo der Mond nicht hin scheint.

Und damit ist meine Kommunikation mit Ihnen auch beendet. Schönes Restleben noch.
Autor F_K
 - 29. März 2018, 20:35:46
Lieber Taxifahrer,

der Soldat muss seine Absicht, sich dem Wehrdienst dauerhaft entziehen zu wollen, mitteilen.

Keine Kommunikation - kein Nachweis, daher keine Fahnenflucht - aber eben ggf. EA.
Autor kreuter
 - 29. März 2018, 20:31:55
Richtig. Ich bin Jurist:-) Ich habe bisher keine solche Meldungen verfasst, da so eine Schande in von mir geführten Einheiten bisher nie vorgekommen ist.

@ F_K: "mangels Kommunikation ist Fahnenflucht dann kaum möglich." HÄH???? Was soll das bedeuten?
Autor KlausP
 - 29. März 2018, 20:28:07
Zitat von: kreuter am 29. März 2018, 20:12:16
@ F_K

Sind Sie oder "Klaus" im Militärrecht bewanderte Juristen? Es scheint nicht so...

Aber Sie? Wie viele BV-Meldungen wegen Verdachts der eigenmächtigen Abwesenheit (§ 15 WStG) oder Fahnenflucht (§ 16 WStG) haben Sie schon verfasst?
Autor F_K
 - 29. März 2018, 20:23:30
@ Kreuter:

Getrunken?

Solche Personen melden sich nicht vorher, mangels Kommunikation ist Fahnenflucht dann kaum möglich.
Lesen hilft ...