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Zitat von: PzPiKp360 am 30. März 2018, 13:05:16
[...] Steht heutzutage in den HZB bzgl. Tragen von Uniform bzw. FA bei der Anfahrt "kann, muß, darf, soll" oder "soll nicht, darf nicht"? Und wie würde "soll nicht, darf nicht" passen zur Trendwende Personal samt neuem Konzept Reserve?
[...]
Zitat von: PzPiKp360 am 30. März 2018, 13:05:16Der einzige Passus in den Heranziehungsbescheiden lautet:
frage ich nochmals: Stimmt das tatsächlich? Steht heutzutage in den HZB bzgl. Tragen von Uniform bzw. FA bei der Anfahrt "kann, muß, darf, soll" oder "soll nicht, darf nicht"?
Zitat von: Al Terego am 30. März 2018, 11:50:46
Also ich finde es schon erstaunlich, wie es von der Ausgangsfrage, ob der Feldanzug bei der Anreise zu einer RDL getragen werden darf, zum Thema Fahnenflucht kommen konnte.
Zitat von: Al Terego am 30. März 2018, 11:50:46Also ich finde es schon erstaunlich, wie es von der Ausgangsfrage, ob der Feldanzug bei der Anreise zu einer RDL getragen werden darf, zum Thema Fahnenflucht kommen konnte.
Zitat von: MMG am 28. März 2018, 21:32:34Das Tragen der Uniform zum Diensteintritt, also die Dienstantrittsreise, ist doch mit den neuen Heranziehungsbescheiden doch gar nicht mehr vorgesehen. In den damaligen Einberfungsbescheiden war dies noch extra erlaubt, sogar mit Kampfanzug.
Zitat von: F_K am 29. März 2018, 20:35:46
Lieber Taxifahrer,
der Soldat muss seine Absicht, sich dem Wehrdienst dauerhaft entziehen zu wollen, mitteilen.
Keine Kommunikation - kein Nachweis, daher keine Fahnenflucht - aber eben ggf. EA.
Zitat von: kreuter am 29. März 2018, 20:12:16
@ F_K
Sind Sie oder "Klaus" im Militärrecht bewanderte Juristen? Es scheint nicht so...