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Autor F_K
 - 02. Mai 2018, 05:18:14
Nein - auch ohne Erklärung hat er Verschwiegen zu sein.

Sein Dienstzeugnis kann er nutzen, dazu ist es da.
Autor AufklärerBW
 - 01. Mai 2018, 22:50:36
14 SG besagt folgendes:

(1) Der Soldat hat, auch nach seinem Ausscheiden aus dem Wehrdienst, über die ihm bei oder bei Gelegenheit seiner dienstlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten Verschwiegenheit zu bewahren. 

Da steht aber nichts darüber, dass der Soldat nicht seine ehemalige Tätigkeit preisgeben darf. Damit war auch das KSK Beispiel gemeint.

Beim Ausscheiden von SÜ3'ern wird vom S2 ganz genau geprüft, wofür die Kameraden gesondert eine Verpflichtung zur Verschwiegenheit unterschreiben müssen. Ganz besonders im Bereich EloKa, AmK ...
Autor F_K
 - 01. Mai 2018, 22:16:47
Bitte mal 14 SG lesen ...
Autor F_K
 - 01. Mai 2018, 22:14:14
Warum sollte ein EX KSK Soldat keinen Job finden, nur weil er verschwiegen sein muss?
Autor AufklärerBW
 - 01. Mai 2018, 21:24:43
Mal eine Randbemerkung an den Kameraden Gerd, welcher wohl nie Inhaber einer SÜ war.

Man kann soviel Informationen preisgeben wie man möchte, solange man keine Verschwiegenheitsverpflichtung unterschrieben hat und sogar diese, ist zeitlich begrenzt.

Wie soll sonst ein ex-KSK'ler Jobs finden?
Autor SDW
 - 13. April 2018, 20:39:22
Zitat von: wolverine am 10. April 2018, 16:54:22
Was soll der Rechtsstaat denn anderes machen?
1. Kompensation.
2. Es wurde ein Fehler gemacht, also muss glaubhaft untersucht werden, warum. Und die Gründe dann, soweit irgend möglich, abgestellt werden.

"Schulterzucken und weitergehen" ist ja wohl keine Alternative.
Autor wolverine
 - 10. April 2018, 16:54:22
Zitat von: SDW am 19. März 2018, 12:03:27
Hier muss einfach mehr passieren als "Entschuldigung" zu sagen. Das ist einem Rechtsstaat nicht würdig.
Was soll der Rechtsstaat denn anderes machen?
Autor schlammtreiber
 - 10. April 2018, 15:51:33
Dem ellenlangen Text entnehme ich jetzt auch kein "zerstörerischen Aktionen" über die bloße Verdächtigung/Ermittlung hinaus.

Subjektives , er "hatte das Gefühl" die Kameraden würden ihn schneiden, und er "fühlte" sich immer verfolgt und beobachtet. Sorry, sehr einseitig und unausgegoren.
Autor Gerd
 - 10. April 2018, 15:13:37
Wirklich schade, dass Gast123455 nicht ein richtiges Benutzerkonto eingerichtet hat, so dass man ihn direkt anschreiben kann.  :(

Deshalb nur so am Rande und in der Hoffnung, dass Du noch mitliest:

Wenn Du F.C. persönlich kennst, dann sag ihm doch mal:

1.) Das "Ausstellen" extrem sicherheitsrelevanter Positionen im öffentlichen Bereich von xing.com halte ich für ziemlich ungewöhnlich. Meiner Meinung nach entspricht das nicht den BW-Richtlinien!

Solche Tätigkeiten sollten diskret behandelt werden - auch nach Dienstende.

2.) Alleine die Zeile " Elektronischer Kampfführungsfeldwebel
(Der Unternehmensname ist nur für eingeloggte Mitglieder sichtbar.)" lädt doch geradezu jeden ausländischen Geheimdienst zum Abschöpfen ein.  :o

3.) Aus dem Blickwinkel von außen bin ich davon überzeugt, dass auch unter "normalen" Umständen eine Erneuerungs-Sicherheitsüberprüfung nach soundsoviel Jahren vollkommen schief gegangen wäre.
Zu viel Suche nach Öffentlichkeit und Prahlen um wirklich Geschäfts- oder Behördengeheimnisse bewahren zu können.

Zudem fehlt mir ein bisschen auch die Dankbarkeit gegenüber den bisherigen Dienstherrn. Der Xing-Seite kann ja entnommen werden, dass er auch später in sicherheitskritischen Positionen eingestellt wurde. Also keine Art "Sperrvermerk" angelegt wurde.

In der Addition aller dieser Verhaltensweisen würde ich die Geschichte nicht so annehmen, wie sie einseitig dargestellt worden ist. Da fehlen ein paar Puzzleteilchen.

Zudem können die Ermittlungsbehörden nach dem ersten Fehler nur verlieren: Suchen sie den krank geschriebenen Soldaten zu Hause auf, dann wird ihnen das zum Vorwurf gemacht. Sprechen sie erst beim nächsten Arzttermin in der Kaserne mit ihm, dann ist das auch nicht richtig.

Als Journalist hätte ich das nicht so berichtet.

Liebe Grüße

Gerd
Autor KlausP
 - 28. März 2018, 16:33:51
Ja, und nun? Das ist doch der Fall, um den es dem TE ging, nur, das der volle Name genannt wird.
Autor Gast123455
 - 28. März 2018, 16:00:36
https://www.vice.com/de/article/ne9zzb/so-zerstorte-ein-deutscher-geheimdienst-das-leben-eines-bundeswehrsoldaten
Autor SDW
 - 19. März 2018, 12:03:27
Zitat von: schlammtreiber am 19. März 2018, 11:56:13
Die Kernaussage "durch eine falsche Beschuldigung bzw Verdächtigung sollte man nicht gleich psychisch krank werden"  halte ich für nachvollziehbar.
Sonst würde es in Deutschland von Traumatisierten nur so wimmeln, die mal im Verdacht standen irgendetwas getan zu haben, dann aber entlastet wurden.
Absolut.
Ich glaube auch nicht, dass die falsche Verdächtigung im vorliegenden Fall ausgereicht hat.
Die Frage ist halt, welche Konsequenzen hatte diese Verdächtigung und was haben diese im Umfeld des Verdächtigten bewirkt.

Es ist auch ein Unterschied, ob man z.B. aufgrund einer Namensverwechslung vorgeladen wird und sich bei der Befragung alles aufklärt, oder das SEK die Wohnung stürmt und die Familie abführt, weil sie die Etage verwechselt haben (alles schon oft genug passiert).

Für mich ist die wesentliche Frage: wie gehen die Behörden mit den Fehlern um.
Hier muss einfach mehr passieren als "Entschuldigung" zu sagen. Das ist einem Rechtsstaat nicht würdig.
Autor schlammtreiber
 - 19. März 2018, 11:56:13
Wollen wir doch mal die Kirche im Dorf lassen?
Die Kernaussage "durch eine falsche Beschuldigung bzw Verdächtigung sollte man nicht gleich psychisch krank werden"  halte ich für nachvollziehbar.
Sonst würde es in Deutschland von Traumatisierten nur so wimmeln, die mal im Verdacht standen irgendetwas getan zu haben, dann aber entlastet wurden.
Autor SDW
 - 19. März 2018, 11:35:59
Zitat von: justice005 am 17. März 2018, 11:40:38
Und auch im besten Rechtsstaat auf der Welt ist niemand davor sicher, nicht vielleicht unschuldig in Verdacht zu geraten. Das ist nunmal so. Was soll der MAD denn machen, wenn er einen Verdacht hat? Von vorne herein gar nicht erst ermitteln, weil der Verdächtige ja unschuldig sein könnte? Was verlangt denn der Journalist als Konsequenz, der so einen Bericht in die Welt setzt?
Fehler passieren, kann man nicht ausschließen.

Die Frage ist aber, wie geht man damit um.
"Hoppla, passiert, sorry!" ist in einem Rechtsstaat sicher nicht der richtige Weg.

Abgesehen von hoffentlich erfolgten internen Untersuchungen und entsprechenden Gegenmaßnahmen müssen Entschädigungsleistungen folgen, und ich meine nicht einfach nur Geld.
Wenn solche Anschuldigungen publik werden, und davon kann man hier wohl ausgehen, wird es für den zu Unrecht Beschuldigten sehr schwer, den Ruf wieder komplett los zu werden.
Er braucht also umfassende Unterstützung, um z.B. das Vertrauen im Kameradenkreis wieder herzustellen. Ist das nicht möglich, braucht er Unterstützung beim weiteren Werdegang.

Zitat von: justice005 am 17. März 2018, 11:40:38
Und wer durch so etwas psychisch krank wird, ist charakterlich eh nicht gefestigt genug, um Soldat zu sein.
Bitte?
Du dienst treu und dann kommt dein Dienstherr und wirft Dir Terrorismus vor?
Als sich die Sache aufklärt ist alles was kommt ein "sorry, haben uns vertan."
Bis dahin giltst Du im Freundes- wie im Kameradenkreis als Landesverräter.
Das alles lässt dich natürlich völlig kalt, denn was bedeutet Dir schon der Auftrag, das Land, die Kameraden, ...
Vertrauen in Staat und Dienstherr ist nach so einer Aktion sicher nachhaltig zerstört.

"Psychisch krank" wird heutzutage außerdem sehr weitläufig definiert.
Autor schlammtreiber
 - 19. März 2018, 10:03:37
Zitat von: justice005 am 17. März 2018, 11:40:38
Und wer durch so etwas psychisch krank wird, ist charakterlich eh nicht gefestigt genug, um Soldat zu sein.

Ich wollte das jetzt so nicht sagen, aber...