ZUR INFORMATION:
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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitatwird der Beruf bei der ABC Abwehr nicht anerkannt?Genau. Das heißt nicht, dass du nicht irgendetwas in der ABC-Abwehr machen könntest, aber dein Beruf würde nicht anerkannt werden.
Zitataber erst Montag, wenn sie wieder Zugriff auf die Datenbank haben.Oder Sonntag arbeiten
Zitat
Teil A Fachliche Beschreibung
Gesundheitsaufseher übernehmen Kontroll- und Beratungsaufgaben vor allem in den Bereichen des Infektionsschutzes, der Seuchenabwehr,
der Umwelt- und Verkehrshygiene sowie auf dem Gebiet der Hygiene in Gesundheitseinrichtungen, Gemeinschaftseinrichtungen und Feldlagern.
Teil B Tätigkeit
B.1 Tätigkeiten- / -Aufgaben im Einzelnen
· Mitwirkung bei der Erfüllung der Aufgaben bezüglich Infektionsschutz, Umwelthygiene und Öffentlich-Rechtlicher Gesundheitsaufsicht,
· Überwachen der hygienischen Verhältnisse sowie angeordneter Maßnahmen im Rahmen der allgemeinen Ortshygiene,
· Beratung und Aufklärung in Fragen der Seuchenhygiene sowie der Umweltmedizin,
· Beraten der örtlich zuständigen Stellen in hygienischen Fragen (Luft-, Boden-, Wasser- und Abwasserhygiene, Beseitigung fester Abfallstoffe)
B.2 Fertigkeiten und Kenntnisse
Gem. Verordnung über die Ausbildungsförderung für Medizinalfachberufe (Medizinalfachberufe V) v. 25.05.1995 in der derzeit gültigen Fassung
B.3. Arbeitsbedingungen und besondere geistige und körperliche Eignungsforderungen sowie sonstige Voraussetzungen
Sonstige Voraussetzungen:
Zusätzliches militärisches Basisprofil:
- Führen einer Teileinheit,
- Übernahme von Materialverantwortung / Materialbewirtschaftung,
- Pflege, Wartung und Erhaltung von medizinischem Gerät,
- Ausbildung unterstellter Soldaten (fachlich und/oder militärisch),
- Anleiten / Beaufsichtigen von Praktikanten,
- Teilnahme an allgemeinmilitärischen Ausbildungsabschnitten,
- Teilnahme an Auslandseinsätzen / Übungen.
B.4 Mögliche Verwendungen in Dienststellen
B.4.1 Verwendung
Fachverwendungen:
GesAufs in Instituten des Sanitätsdienstes der Bundeswehr, den Überwachungsstellen für Öffentlich-rechtliche Aufgaben, der Sanitätstruppe und dem Truppensanitätsdienst der TSK/OrgBer
Fachbezogene Stabsverwendungen:
Sachbearbeiter in Kommandobehörden, höheren Kommandobehörden und Ämtern