ZUR INFORMATION:
Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html
Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Die Zustellprobleme, die der alte Server hatte, bestehen nicht mehr. Auch Mails an Google oder 1und1-Konten werden erfolgreich zugestellt. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.
AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: DerNeueee am 16. April 2018, 10:02:50
Betreuungsgeld ist steuerfrei
Diese neue finanzielle Leistung gibt es grundsätzlich im Anschluss an das Elterngeld, also vom 15. Lebensmonat des Kindes an. Der Anspruch endet mit der Vollendung seines 36. Lebensmonats. Zunächst beträgt das Betreuungsgeld 100 pro Kind und Monat. Ab dem 1. August 2014 erhöht sich der Betrag auf 150 Euro monatlich. Für das Betreuungsgeld ist es egal, ob und wie viel die Eltern arbeiten. Der staatliche Zuschuss muss auch nicht versteuert werden.
... Ich denke schon
Zitat... Das Betreuungsgeld auf Bundesebene wurde vom Bundesverfassungsgericht mit Urteil 1 BvF 2/13 vom 21. Juli 2015 für mit dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland unvereinbar (verfassungswidrig) und daher nichtig erklärt. Die Karlsruher Verfassungsrichter haben erklärt, dass die Kompetenz zur Einführung eines Betreuungsgeldes nicht beim Bund liege. Aus diesem Grunde sind die §§ 4a – 4d BEEG, die einen Anspruch auf Betreuungsgeld regeln, nichtig. Damit hat der Bund ein Budget von 900 Millionen Euro, die mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ,,frei" werden.
Nun müssen die Länder entscheiden, ob sie das Betreuungsgeld weiter zahlen oder nicht. Einen generellen Anspruch auf Bundesebene, wie beispielsweise beim Kindergeld, gibt es nicht mehr. Betroffene müssen sich in ihren Bundesländern erkundigen, ob ein Landeserziehungsgeld gezahlt wird, wie beispielsweise in Bayern, Sachsen und Thüringen. ...
ZitatGibt es dann von der Bundeswehr Betreuunggeld?