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Zitat von: funker07 am 24. April 2018, 20:35:50Zitat von: wurschdi87 am 24. April 2018, 09:01:00Mit welcher dienstlichen Begründung wird denn die Anzahl der freien Freitage begrenzt?
In meiner alten Dienststelle wurde in der Dienst- und Geschäftsordnung festgelegt wie viele Freitage im Jahr frei genommen werden dürfen. Das galt allerdings nur für Freitage die mit den Stunden der flexiblen Arbeitszeit "erwirtschaftet" wurden, so weit ich das noch im Kopf habe.
Zitat von: funker07 am 24. April 2018, 20:35:50Zitat von: wurschdi87 am 24. April 2018, 09:01:00Mit welcher dienstlichen Begründung wird denn die Anzahl der freien Freitage begrenzt?
In meiner alten Dienststelle wurde in der Dienst- und Geschäftsordnung festgelegt wie viele Freitage im Jahr frei genommen werden dürfen. Das galt allerdings nur für Freitage die mit den Stunden der flexiblen Arbeitszeit "erwirtschaftet" wurden, so weit ich das noch im Kopf habe.
Zitat von: Andi am 24. April 2018, 15:44:37Genau, eine Planung, bei der generell die 41h von Mo-Do erwirtschaftet werden, ist nicht zulässig.
Dementsprechend wäre es grundsätzlich schlicht rechtswidrig/ermessensfehlerhaft den Dienstbetrieb so zu planen, dass regelmäßig am ganzen Freitag Mehrarbeit abgebaut wird.
Zitat von: wurschdi87 am 24. April 2018, 09:01:00Mit welcher dienstlichen Begründung wird denn die Anzahl der freien Freitage begrenzt?
In meiner alten Dienststelle wurde in der Dienst- und Geschäftsordnung festgelegt wie viele Freitage im Jahr frei genommen werden dürfen. Das galt allerdings nur für Freitage die mit den Stunden der flexiblen Arbeitszeit "erwirtschaftet" wurden, so weit ich das noch im Kopf habe.
Zitat von: MatterOfFact am 23. April 2018, 14:16:17
Moin,
ist es möglich jeden Freitag, bis zum ende des Jahres Mehrarbeitsstunden abzubauen wenn genügend stunden erarbeitet wurden und dienstlich nichts dagegen spricht?
Oder gibt es etwas in den Vorschriften was dagegen spricht?
ZitatDiese leisten Dienst von 6:00 bis ca. 18:00 Uhr (Montag bis Donnerstag). Freitag bauen sie die Überstunden ab.Das kann ja nicht im Sinne des Erfinders sein. Mehrarbeit wird nicht mit dem Ziel geleistet, sich freie Tage zu verschaffen sondern weil das Arbeitspensum in der regulären Dienstzeit nicht geschafft wird. Klar wäre das gerade für Wochenendpendler, die unter der Woche eh in der Kaserne oder am Standort sind attraktiv...aber wenn ich meine Aufträge von Mo bis Do nicht in der Dienstzeit schaffe, hab ich ja immer noch den Freitag zur Verfügung. Das hat in meiner alten Einheit auch mal jemand versucht, ging auch kurzzeitig gut bis es dann was zwischen die Hörner gab und der Kamerad in Erklärungsnöte kam wieso er die von Mo-Do nicht geschaffte Arbeit denn nicht am Freitag erledigen würde. Die Arbeitswoche hat nunmal 5 Tage.