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Zitat von: Labello91 am 28. April 2018, 18:19:22Ist die Laufbahnprüfung = die Bachelor Arbeit?Hierzu empfehle ich die "Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den gehobenen technischen Dienst in der Bundeswehrverwaltung – Fachrichtung Wehrtechnik – (GtDBWVAPrV)", abrufbar unter https://www.gesetze-im-internet.de/gtdbwvaprv/BJNR324000009.html. Dort lassen sich vielleicht auch einige weitere Fragen beantworten. Ansonsten sind das Fragen, die sicherlich auch während der Einführungswoche(n) geklärt werden können.
Oder ist die Laufbahnprüfung eine zusätzliche?
Zitat von: Labello91 am 28. April 2018, 18:19:22Reisekosten zum Dienstantritt werden gegen Antrag erstattet. Ich gehe davon aus, dass auch Reisen zwischen der Uni München und Koblenz erstattet werden.Reisekosten werden im Allgemeinen nur für Dienstreisen erstattet, sofern diese durch den Dienstherrn angeordnet/genehmigt sind. Hierfür muss unter Umständen im Nachgang ein entsprechender Antrag eingereicht werden.
Werden solche Reisen von der Bundeswehr geplant? Oder erhalte ich im Vorfeld Gutscheine?
Weiterführend:
Wäre München während des Studiums mein erster Wohnsitz (Postanschrift erhalte ich ja)?
Werden auch Reisekosten zwischen München / Koblenz und meinem eigentlichen (oder alten?) Wohnsitz auch anerkannt?
Bzw. allgemeine Informationen über die Reisekosten oder "Reisesystem" der Bundeswehr wäre interessant.
Zitat von: Labello91 am 28. April 2018, 18:19:22Muss ich mich auf diese Beförderung bewerben? Anmelden? Eine Prüfung ablegen?Soweit ich weiß (ich steige ab Juni im höheren technischen Dienst ein, daher bin ich mir etwas unsicher), steigen die Kollegen im gehobenen technischen Dienst nach erfolgreich absolvierter Laufbahnprüfung direkt im ersten Beförderungsamt (= technischer Oberinspektor, entsprechend A 10) ein. Für Beförderungen allgemein muss man sich nicht bewerben in dem Sinne, wie man sich für eine Arbeitsstelle bewirbt. Die Beförderungen richten sich nach mehreren Faktoren, z.B. den Ergebnissen der letzten Beurteilung(en) oder auch danach, welche Besoldungsgruppe eigentlich für den Dienstposten gefordert ist. Im Bereich des Bundeswehrverwaltung (und sicherlich auch in anderen Bereichen) gibt es zudem noch die Dienstpostenbündelung, d.h. ein Dienstposten kann z.B. mit A 10, A 11 oder A 12 besetzt werden. Die Beförderung erfolgt dann auch entsprechend in diesem Rahmen für denselben Beamten auf demselben Posten.
Und wie wahrscheinlich ist eine solche Beförderung?