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Zitatauch in dem Wissen, dass die Kameraden bei BaPersBw nicht anders können, solange die nicht in einer Vorschrift festgenagelt ist.Sie sollen sich aber schon an Recht und Gesetz und Vorschriften halten, oder?
Zitat von: Tedious am 16. Juli 2018, 15:58:18Was ich definitiv sagen kann - mit einem 1er Diplom in Biologie, inkludiertem Vordiplom in Chemie und Physik und über 10 Jahren Berufserfahrung kann dich im Bereich ABC keiner brauchen.
Zitat von: Sensei69 am 16. Juli 2018, 15:52:45Was ist, wenn das Zivile nirgendwo passt
Zitat von: Sensei69 am 16. Juli 2018, 15:52:45Wirst Du bspw. nur in einen vorläufig höheren Dienstgrad befördert, wenn deine zivilberufliche Qualifikation zu einem Dienstposten passt?
Zitat von: ToMA am 23. Mai 2018, 08:43:102. Seiteneinsteiger n. § 43 Abs. 3 i.V.m. 26 Abs. 2 SLV, Beorderung gem. Studiengang, Lehrgänge bereits im vorl. höheren Dienstgrad (OLt, Hptm, Maj, Oberstlt), Dienstposten bereits bekannt.
3. Seiteneinsteiger n. § 43 Abs. 3 i.V.m. 26 Abs. 4 SLV, spätere Beorderung i.d.R. noch offen, Lehrgänge im bislang erreichten Dienstgrad, nach Abschluss der ResOffz-Lehrgänge DG = OLt.
Zitat von: ToMA am 23. Mai 2018, 08:43:101. ROA a.d.W. nach § 43 Abs. 2 SLV (regulärer ROA a.d.W.), mit laufenden Beförderungen (Fhj, Fähnr, Lt).
Zitat von: dunstig am 16. Juli 2018, 09:38:27
Dass man hier auch wieder recht unflexibel ist und starr an den Qualifikationen auf dem Papier festhalten muss. Wie gesagt, ich bin mir dem Spannungsfeld der rechtlichen Rahmenvorgaben bewusst. Aber gerade bei Fachkräften ist das sicherlich nicht unbedingt zielführend.
Einfach weil die Berufserfahrung in der entsprechenden Tätigkeit gerade bei Fachkräften so viel wichtiger ist als die Qualifikation auf dem Papier. Bei der Bundeswehr hingegen auf einem Dienstposten zu landen, der für Informatiker ausgeschrieben ist, wird so nicht möglich sein.
Insbesondere bei Studiengängen, die ein breites Spektrum an Berufen ermöglichen, sehe ich das Problem. Ein ziviler Studienkollege arbeitet jetzt mit seinem MB-Studium als Bauingenieur. Bei der Bundeswehr könnte er trotz langjähriger nachgewiesener Berufserfahrung in dem Bereich - trotz Mangel - nicht arbeiten.
ZitatAber ist das nicht eins der Beispiele, wo gerade bei Spezialisten mit Berufserfahrung die schöne Theorie der klar und eindeutig beschriebenen Dienstposten an der Realität und dem Bedarf vor Ort vorbeigehen?Das könnte man ja ändern: wenn der Studiengang für diesen DP erforderlich (!) (nicht nur verwertbar oder wünschenswert) ist, schreibt man den in die SollOrg.
ZitatIst insgesamt natürlich ein komplexes Thema. Natürlich kann man nicht jemanden nur auf Grund seiner augenscheinlichen Berufserfahrung einstellen, da man an Recht und Gesetz und damit an klar hinterlegte Qualifikationen gebunden ist.
Zitat
Ob das aber langfristig noch zielführend ist, bleibt meiner Meinung nach abzuwarten.
ZitatMuss man wohl ertragen, so wie der Soldat auch den Regen erträgt!?