ZUR INFORMATION:
Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.
AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: Ralf am 08. Mai 2018, 07:20:50Ist es der Arbeitsweg gewesen, kann ein Teil der Selbstbeteiligung im Rahmen der Billigkeitszuwendung übernommen werden. Quelle ist der zuständige Fachlehrer der Logistik-Schule in Garlstedt, die mir zugesprochene Zuwendung auf Grund eines Wildschadens und die Zuwendung an einen Kameraden auf Grund von Steinschlag.
Das war doch keine Dienstreise mit einem außerordentlichen dienstl. Interesse.
ZitatIn der Steuererklärung gibt es die Möglichkeit, Unfallkosten, die nicht von der Versicherung des Unfallverursachers abgedeckt werden, als Werbungskosten in der Anlage N zu deklarieren – sofern es sich um Ihren privaten Wagen handelt. Hierdurch können Sie Steuern sparen.
ZitatIch habe gehört,...Auch hier wieder eine Bitte: bei solchen Gerüchten immer nach der Quelle fragen.