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Autor thomasdlee
 - 11. Mai 2018, 20:55:59
Damit hast du Natürlich recht, aber meine Aussage über die Karrieberater war auch einzig und allein auf das von mir angeführte Zitat bezogen, was ich jaselbst bereits in Frage stellte ;)
Autor KlausP
 - 11. Mai 2018, 20:43:00
Zitat von: thomasdlee am 11. Mai 2018, 20:24:13
Ja für alle Kampftruppen erforderlich. Naja Dann heißts wohl Warten für mich und nicht so sehr auf die teils unwissenden Karriereberater der BW hören... 😉

Die Karriereberater haben aber mit der eigentlichen Eignungsfeststellung rein gar nichts zu tun. Die Entscheidung, welche Teile der Eignungsfestellung gegebenenfalls wiederholt werden oder evtl. Verkürzung von Fristen trifft einzig und allein der Leiter des Karrierecenters. Als Karriereberater würde jedenfalls ich keinerlei diesbezügliche Aussagen zum Eignungsfeststellungsverfahren tätigen. Man erlebt hier oft genug, dass Bewerber nur das von den Aussagen des KB, aber auch der Prüfer und Einplaner verstehen, was sie vberstehen wollen. Und dann ist aus einem "Es kann sein, dass..." ein "Es wird definitiv so sein" wird.
Autor Ralf
 - 11. Mai 2018, 20:39:37
Der CAT ist unabhängig von der Verwendung. Die Inhalte sind für alle gleich, nur die Stärke/Schwere unterscheidet sich je nach Vorbildung.
Autor thomasdlee
 - 11. Mai 2018, 20:24:13
Ja für alle Kampftruppen erforderlich. Naja Dann heißts wohl Warten für mich und nicht so sehr auf die teils unwissenden Karriereberater der BW hören... 😉
Autor Ralf
 - 11. Mai 2018, 20:19:22
Die Frage ist durchaus berechtigt was nun wirklich für gewisse Ausschlüsse verantwortlich war.
Autor LwLauch
 - 11. Mai 2018, 20:17:03
Ergänzend dazu kann ich mich nicht erinnern, je einen Reaktionstest absolviert haben zu müssen. Ich hatte nur eine schriftliche Arbeitsprobe, CAT-Adapt, Gruppensituationsverfahren, PMO, ärztliche Untersuchung, Mathe-Kom, Interview, MKT und die Sportprüfung. Mag sein, dass der für andere Verwendungswünsche erforderlich ist, aber bei uns OA musste das - meines Wissens nach - keiner machen. ???
Autor Ralf
 - 11. Mai 2018, 20:07:10
Die Ergbnisse sind grundsätzlich 2 Jahre gültig. Abweichungen davon kann das zuständige KarrC Bw/ACFüKrBw aufgrund neuer Erkenntnisse nach eigenem Ermessen festlegen.
Autor thomasdlee
 - 11. Mai 2018, 20:04:18
Okay danke nochmal dass für dir die Zeit zur Beantwortung der Fragen nimmst.
Aber kann das echt sein dass dann ich dann nur meine zuschlechten Ergebnisse wiedermachen kann und die guten Ergebnisse gültig bleiben?

Das ist echt Mist das man im ACFüKrBw da auch keine Infos bekommt. Hab schon ein paar mal angerufen und zwei E-Mails geschickt. Immer nur Anrufbeantworter oder nicht mal mehr ne Antwort 🙄😀
Autor dharoc
 - 11. Mai 2018, 19:56:56
Wie gesagt: Alles, was für die gewünschte Laufbahn reicht, bleibt 2 Jahre gültig. Alles, was nicht ausreicht, verfällt nach einem Jahr. Heißt, du solltest dich nach mehr als einem Jahr, aber weniger als 2 Jahren wieder bewerben. Dann bleiben deine positiven Testungen erhalten und den Rest machst du nochmal.
Ich hatte in meinem Fall Glück, da ich im März '17 im ACFüKrBW zur Testung war und weil meine Musterung zum FWDL im März '15 gewesen war, hat es gerade so noch gegolten.
Sonst hätte ich den CAT-Test noch einmal machen müssen, was ja nicht not tut, wenn der erste gut war.
Das ist der Stand, auf dem ich derzeit bin. Aber auch hier sind alle Angaben ohne Gewähr.  ;)
Autor thomasdlee
 - 11. Mai 2018, 19:24:53
Wirklich? Ok dann werd ich doch die zwei Jahre warten

Aber wenn du sagst knapp 2Jahre waren es etwas weniger als die genau 2.0 Jahre oder?

Danke:)
Autor dharoc
 - 11. Mai 2018, 19:10:59
Moin, bei meinem Laufbahnwechsel letztes Jahr wurde der knapp 2 Jahre alte CAT-Test komplett angerechnet und ich konnte mir den sparen.
Meines Wissens nach ist es genau andersherum, als von dir geschildert: Erfolgreiche Testergebnisse sind 2 Jahre gültig, negative 1 Jahr.
Autor thomasdlee
 - 11. Mai 2018, 15:21:25
auf die Offizierlaufbahn haben. Meine Abinote (1,4), Mathe- und Sportfähigkeiten sollten dafür zumindest klar gehen:)
Autor thomasdlee
 - 11. Mai 2018, 15:18:13
Hallo,

ich habe Anfang April im KarrCBw in Erfurt die Eignungsfestellung für den FWD absolviert. Meine Ergebnisse im CAT Test waren im Ganzen sehr gut, nur der Reaktionstest verlief grottig bei mir (die Nacht zuvor hab ich kein Auge zugekriegt, tut jetzt auch erstmal nichts zur Sache) und die von mir gewünschten Verwendungen bei PzGrenadieren oder Gbgjägern fielen -verständlicherweise- weg. Jetzt mach ich erstmal FWD bei den Heeresfliegern und will mich danach am ACFüKrBw Köln für die Laufbahn der Offiziere bewerben, wieder für Kampftruppenverwendungen. Dafür brauche Ich ein vernünftiges Ergebnis beim Reaktionstest, und das traue ich mir definitiv auch zu, daran kann man ja gegebenenfalls auch arbeiten. Da der CAT - Test ja definitiv auch nur 2,0 Jahre gültig ist (ich also dann im April/Mai 2020 problemlos den Test neu machen kann), ist die gesamte Sache auch erstmal halb so wild. Nur bin ich mir gerade unsicher, ob ich es nicht schon nächstes Jahr in Köln versuchen könnte, falls zumindest der Reaktionstest neu erhoben würde. Leider habe ich im gesamten Internet sowie bei meinem Karriereberater und denen der BWKarriere-website nur unsichere und sich teils widersprechende Aussagen hierzu gehört. Weiß jemand von euch (möglichst sehr sicher oder vielleicht jemand der selbst von FWD aus zu SaZ wechselte), ob bei einem solchen Laufbahnwechsel dann der CAT Test komplett (oder einzelne Bereiche wie der Reaktionstest) neu gemacht wird? Ein paar mal nämlich habe ich dies gelesen, dass der CAT Test in diesem Fall nur 1 Jahr gültig ist, während man bei einer Nichteignung für die gewünschte Laufbahn direkt 2 Jahre gesperrt ist. Zitat von der Instagram Karriere Webseite:"Machen sie sich deswegen keinen Kopf, in ihrem Fall machen sie aufgrund des Laufbahnwechsels den CAT Test komplett neu." So ganz weiß ich aber nicht ob ich ihm da glauben kann. :/

Vielen Dank für eure Hilfe!

Somit könnte ich dann bei einem hoffentlich guten Reaktionstest wieder Chancen