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Autor Andi
 - 15. Mai 2018, 16:55:08
Ist so oder so Kaffeesatzleserei. Das wird vor ort entschieden werden und ich sehe zumindest mal eine hohe Wahrscheinlichkeit für B/CE.

Gruß Andi
Autor KlausP
 - 15. Mai 2018, 14:24:30
Das kann man hier nur beantworten wenn man weiß, wie der Dienstposten genau bezeichnet ist.
"LwSichSdt" reicht da nicht aus.
Autor F_K
 - 15. Mai 2018, 12:40:50
Wenn "LwSichSd" die einzig geforderte ATB ist, dann ist da erstmal kein "MKF B" dabei ...

Bei vorhandenem ziv. B ist das nur ein Lehrgang von einer Woche, komplett sind es 4.

Falls also ausnahmsweise ein SichSd zusätzlich einen Führerschein bekommen soll, so werden natürlich die mit ziv. B bevorzugt genommen werden.
Autor Noname39
 - 15. Mai 2018, 12:35:57
SaZ 4
Mannschaften
AusbZinf  BerUstg
LwSichSd
Autor F_K
 - 15. Mai 2018, 12:25:30
Was für eine Laufbahn und welcher Dienstposten genau?

Den Informationen zur Stelle sollte zu entnehmen sein, was gefordert ist.
Autor dunstig
 - 15. Mai 2018, 11:54:14
Wenn der Dienstposten einen Führerschein erfordert und Sie diesen noch nicht haben, dann wird man Sie auf einen Lehrgang zum Erwerb der Fahrerlaubnis schicken. Da brauchen Sie garnichts beantragen.
Autor Noname39
 - 15. Mai 2018, 11:45:29
Moin Leute, ich fange bald mein dienst bei der Bundeswehr als Wiedereinsteller in hammelburg an und bin im Unterstützungs Zug, und mir wurde gesagt das meine Aufgaben unter anderem sein werden Mun./Material auf den Übungsplatz zu fahren, und da ich keinen Führerschein habe wollte ich fragen ob ich diesen dort beantragen könnte, ja ich weiß wenn ich einen bräuchte werden die ihn mir geben aber mit einem Führerschein hätte ich dann auch mehr Aufträge die ich erfüllen könnte also wäre das ja eigentlich nur zu deren nutzen oder wie seht ihr das?