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AUS AKTUELLEM ANLASS:
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Zitat von: IcemanLw am 22. Mai 2018, 13:47:44
Es geht um die Anerkennung des praktischen Teils der FHR.
Zitat von: IcemanLw am 22. Mai 2018, 11:07:10
@dunstig
Nicht ganz richtig, die Schule bescheinigt das. Nach den Richtlinien des Landes ja, aber Überprüfung naja.
Zitat von: IcemanLw am 22. Mai 2018, 00:40:29ZitatNaja die Diskussion erübrigt sich insofern, da die Bundeswehr an einen Offiziersanwärter als Anforderung die Fachhochschulreife stellt, und eben nicht nur den schulischen Teil.Wie kann es dann passieren, dass jemand nur mit schulischen Teil eingestellt wird?
ZitatNaja die Diskussion erübrigt sich insofern, da die Bundeswehr an einen Offiziersanwärter als Anforderung die Fachhochschulreife stellt, und eben nicht nur den schulischen Teil.Wie kann es dann passieren, dass jemand nur mit schulischen Teil eingestellt wird?
Zitat von: Der Lauch am 16. Mai 2018, 23:02:10Zitat von: Bubbes am 16. Mai 2018, 22:17:40
Als ich mich 1997 als Offz mit Fachabi beworben habe, konnte man damit noch drei Studiengänge besuchen....
Man kann mit einem vollen Fachabitur (nicht nur dem schulischen Teil wie hier beim TE) nach meinen Unterlagen immer noch in München im Fachhochschulbereichstudieren.
- Aeronautical Engineering (B. Eng.)
- Computer Aided Engineering (M. Eng.)
- Management und Medien (B. A./M. A.)
- Maschinenbau (B. Eng.)
- Techn. Informatik und Kommunikationstechnik (B. Eng.)
- Wehrtechnik (B. Eng.)
Zitat von: Bubbes am 16. Mai 2018, 22:17:40
Als ich mich 1997 als Offz mit Fachabi beworben habe, konnte man damit noch drei Studiengänge besuchen....