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Autor Rollo83
 - 19. Mai 2018, 11:44:22
TG und Zusage UKV gekoppelt macht ja keinen Sinn.

Entweder TG oder man zieht zum Standort und bekommt dafür die UKV Zusage aber dann natürlich kein TG mehr am Standort.
Autor Ralf
 - 18. Mai 2018, 16:16:16
Wichtig ist, dass die Wohnung vorher anerkannt wird. Dann sollte auch die Nichtzusage UKV erfolgen. Dafür gibt es ja hier auch einige Threads.
Autor Olli2000
 - 18. Mai 2018, 15:22:53
Ah okay, also hat das mit dem TG nichts mit der UKV zutun?
Dachte jetzt man bekommt nur TG wenn die UKV auch zugesagt wurde. Dann hab ich das so verstanden.

Vielen Dank für die schnelle Antwort :)
Autor dunstig
 - 18. Mai 2018, 14:55:36
Für den Weg von der neuen Wounung zum Dienstort wird es kein Trennungsgeld geben, da für den Umzug ja die UKV zugesagt wurde. Fur zukünftige Maßnahmen, die eine Trennung vom Dienstort erfordern, wie z.B. bei Kommandierungen zu Lehrgängen usw. wird es dann aber Trennungsgeld geben.
Autor Olli2000
 - 18. Mai 2018, 14:45:33
Guten Tag liebes Forum,

Ich werde im Juli diesen Jahres in die Bw eintreten.

Ich gab beim Auswahlverfahren meinen Mietvertrag ab und die UKV wurde auch zugesagt.

Nun bin ich jetzt heute umgezogen, sollte den neuen Mietvertrag dem karrierecenter zukommen lassen wegen der Änderung zum Dienstantritt.

Meine Frage ist nun: bekomme ich denn trz Trennungsgeld? Bzw kann ich die neue Wohnung noch anerkennen lassen oder bedarf das einer Zeit?

Neue Wohnung ist unter 30km zum Standort aber hab noch paar Lehrgänge vor mir, die aga, etc deswegen die frage.

Liebe grüsse Olli!