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Zitat von: TomTom2017 am 30. Mai 2018, 13:27:09
Nur mal zur Klarstellung: Mindeststrafmaß für Vergewaltigung liegt bei zwei Jahren (§ 177 Abs. 6 StGB).
Zitat von: IchParshippeJetzt am 30. Mai 2018, 10:20:47Hier muss man halt trennen: Auf der juristischen Seite langt das - zum Glück - nicht aus. Das folgt schon aus dem Grundsatz "in dubio pro reo", der Verfassungsrang genießt. Was die Öffentlichkeit angeht, ist das halt eine andere Sache. Hexenjagden gab es schon immer, nur unter wechselnden Namen. Aus dem Grund haben Emotionen auf der Richterbank auch nichts zu suchen.
Darauf beruht doch leider die aktuelle #MeToo Bewegung. Männer werden, wenn auch nicht staatlich, aufgrund von Behauptungen bereits vorverurteilt seitens der Öffentlichkeit.
ZitatDas ist meiner Meinung nach nur eine Minderheit, aber leider auch eine laute (und mit einer hat ja der Herr Kachelmann regelmäßig seinen "Spaß"). Aber zum Glück haben wir eine Verfassung, die das nicht zulässt.
Feministinnen fordern doch bereits, dass bei einem Vergewaltigungsvorwurf jegliche Unschuldsvermutung für den vermeintlichen Täter außer Kraft gesetzt wird
Zitat von: TomTom2017 am 30. Mai 2018, 07:59:05
Willkommen im Rechtsstaat. Was wäre die Alternative? Einsperren auf Grundlage von Behauptungen? Ohne Beweise gibt es nun mal keinen Prozess, geschweige denn eine Verurteilung. Mag hart klingen, ist aber so.
Zitat von: Merowig am 30. Mai 2018, 00:21:05Wir kennen den konkreten Sachverhalt nicht, von daher halte ich mich persönlich zurück. Von meiner Erfahrung heraus spitzen die Medien das regelmäßig zu oder lassen (für das Gericht wichtige) Details weg. Meines Erachtens kann man sich erst ein vernünftige Meinung bilden, wenn man wenigstens die Urteilsgründe kennt (oder man der kompletten Hauptverhandlung beigewohnt hat).
Unerhoert mit der Bewaehrungsstrafe fuer solch eine Tat...
ZitatWillkommen im Rechtsstaat. Was wäre die Alternative? Einsperren auf Grundlage von Behauptungen? Ohne Beweise gibt es nun mal keinen Prozess, geschweige denn eine Verurteilung. Mag hart klingen, ist aber so.
Würde es nicht so zynisch klingen, könnte man sagen, dass Nora in dem Fall Glück hatte. Die Beweislast war groß genug, damit es zu einem Prozess kommen konnte.
Zitat
Nach sexuellem Missbrauch durch Offizier
Nach Vergewaltigung durch Offizier: Soldatin wird von Bundeswehr im Stich gelassen
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Obwohl sie bei der Bundeswehr immer wieder um Unterstützung bat, bekam die Soldatin keine. Dabei bräuchte sie dringend eine Therapie wegen einer posttraumatischen Belastungsstörung. Ohne Hilfe vom Arbeitgeber kann sie die jedoch nicht machen.
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Immerhin: Der Täter wurde verurteilt. Zu einem milden Urteil von zwei Jahren auf Bewährung. Außerdem verlor er seinen Job bei der Bundeswehr.
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