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Autor Blackdawn
 - 02. Juli 2018, 12:42:04
Zitat von: dunstig am 02. Juni 2018, 00:10:17
Ja kommt immer gut zu schwören (bzw. geloben) das Recht und Gesetz notfalls mit dem Leben zu verteidigen und dann das Dienstverhältnis auf Betrug zu begründen.

So nach längerer Zeit melde ich mich mal zu dem Thema, und ja, es war wirklich so, entweder man gibt's an oder eben nicht..letztlich interessiert es sie ab da nicht mehr. Da ich auch keine echte Migräne habe, hab ich auch keine angegeben, beim Cat Test hab ich jedoch angegeben  das ich schon öfter die Schule geschwänzt habe,dazu wurde ich auch befragt. Richtig schien es nur zu sein das es nicht aufgefallen ist..eben das ich keine Unentschuldigten Tage im Zeugnis habe. Mir  im Übrigen der Stabsdienst, der ABC Abwehrtrupp, (falls ich dann doch  Saz machen möchte) oder noch der Panzerpionier wofür ich mich letztlich auch entschieden habe. Oh und Boardingsoldat würde mir ebenfalls empfohlen. Und was die Migräne an sich betrifft, ist sie ja bei meiner Mutter schon aufgetreten(woher ich die Symptome perfekt zum schwänzen nehmen konnte als ich noch zur Schule ging) der Musterungsarzt hat jedoch bei dem Fragebogen zum Krankenverlauf meiner Eltern dies nicht als meldepflichtige Krankheit gesehen, da es weder chronisch ist, noch zu einem Anfallsleiden zählt, denn dies würde nur Epilepsie tun


MFG Blackdawn :)
Autor ulli76
 - 03. Juni 2018, 12:39:57
Dsa Problem ist, dass es in den Unterlagen ist und damit ist es nachvollziehbar.
Das ist halt das Risiko was man für sich persönlich abwägen muss- sage ich nichts, gehe ich ein Risiko ein, dass es auffliegt. Das Risiko, DASS es auffliegt, ist eher niedrig, die Folgen durchaus erheblich. Sage ich es, besteht das Risiko, dass ich nicht eingestellt werde.

Wobei ich rein medizinisch nicht für einen FWDL nicht das große Risiko sehe, nicht eingetellt zu werden, wenn es nicht übermäßig viele Einträge gibt und die weit genug zurück liegen. Und da isses halt schlichtweg wichtig genau den Fragetext zu lesen- welche Angaben wie weit in die Vergangenheit sind überhaupt gefordert.

Ansonsten ist es für den TE wie auch für stille Mitleser ein gutes Beispiel, dass solche kleinen Notlügen einem später wieder auf die Füße fallen können.
Autor Ralf
 - 03. Juni 2018, 11:51:27
ZitatWir reden von jemandem, der freiwillig Wehrdienst leisten möchte.
Was hat das denn mit dem FWDL zu tun? Was ist denn, wenn er sich erstverpflichten will mit einer längeren Verwendungszeit? Soll er dann das erst erzählen? Oder auch verschweigen?

Autor WirdMaHellImHals
 - 03. Juni 2018, 11:45:12
Wir reden von jemandem, der freiwillig Wehrdienst leisten möchte.
Nur der TE selber weiß, ob er die Migräne wirklich hatte, oder nicht.

Wenn nicht, warum sollte er sich die Chance den Dienst anzutreten selber verbauen, indem er seine jugendliche Dummheit preisgibt?
Der Bundeswehr entstehen daraus keine Nachteile, wie es bei jemandem der Fall wäre, der eine tatsächlich vorhandene Erkrankung verschweigt.
Autor Pericranium
 - 02. Juni 2018, 00:42:20
Und dann sowas auch noch von einem zukünftigen Sanitätsoffizier  :-\
Autor dunstig
 - 02. Juni 2018, 00:10:17
Ja kommt immer gut zu schwören (bzw. geloben) das Recht und Gesetz notfalls mit dem Leben zu verteidigen und dann das Dienstverhältnis auf Betrug zu begründen.
Autor WirdMaHellImHals
 - 01. Juni 2018, 23:10:36
Um jetzt mal zur Realität zurückzukehren.
Wenn der Bewerber für den FWD die Migräne einfach nicht angibt, wird wohl keiner danach fragen, ob da nicht doch was ist.
Kein Hahn wird danach krähen und der Bewerber wird aller Vorausicht nach, einfach seinen Wehrdienst ableisten.

Ob das rechtens ist, steht auf einem anderen Blatt, aber keine schlafenden Hunde wecken und wo Kein Kläger, da kein Richter.
Autor F_K
 - 01. Juni 2018, 14:30:39
Im militärärztlichen Fragebogen wird explizit auch nach Kopfschmerzen gefragt - und es werden alle Ärzte von der Scvweigepflicht entbunden ...
Autor TomTom2017
 - 01. Juni 2018, 14:03:33
Zitat von: Nouqie91 am 01. Juni 2018, 13:59:02
Zitat von: Blackdawn am 01. Juni 2018, 09:03:43
[...] Ich soll mich nur in Zukunft tunlichst daran halten, und micg vermeiden mich vor etwas zu drücken, da sonst die Militärpolizei mich mitnimmt. [...]

Wtf? :-D
Ich denke, es ist die eigenmächtige Abwesenheit gemeint ("drücken" im Sinne von "nicht zum Dienst erscheinen").
Autor Nouqie91
 - 01. Juni 2018, 13:59:02
Zitat von: Blackdawn am 01. Juni 2018, 09:03:43
[...] Ich soll mich nur in Zukunft tunlichst daran halten, und micg vermeiden mich vor etwas zu drücken, da sonst die Militärpolizei mich mitnimmt. [...]

Wtf? :-D
Autor TomTom2017
 - 01. Juni 2018, 13:57:01
Aufgrund deiner damaligen Aussage gibt es eine Diagnose "Migräne". Das ist nun mal Fakt. Und aus Sicht eines neutralen Dritten wärst du nicht der erste, der die eigene Krankheit kleinredet oder meint, dass es die gar nicht gibt. Ob nun deine Geschichte stimmt oder nicht, wissen wir ja nicht.

Du musst nur das angegeben, was gefragt wird. Und das nach bestem Wissen und Gewissen. Nicht mehr, aber auch nicht weniger. Und hüte dich bei der Eignungsfeststellung zu lügen. Da hat Dunstig nämlich absolut Recht.
Autor dunstig
 - 01. Juni 2018, 09:08:13
Dann verschweig halt die erstellten Befunde und Berichte und flieg wegen Einstellungsbetrug vorbestraft wieder raus. ::)
Autor Blackdawn
 - 01. Juni 2018, 09:03:43
Ich habe nun mal bei meinem Kariereberatungsbüro angerufen, und die haben mir mitgeteilt das solche Befunde unrelevant sind, und wenn ich nun die Migräne wirklich hab, muss ich das auch mitbringen, ansonsten nicht. Ich soll mich nur in Zukunft tunlichst daran halten, und micg vermeiden mich vor etwas zu drücken, da sonst die Militärpolizei mich mitnimmt. Also denke ich mal es ist dann ja doch alles geklärt fürs erste :o
Autor Blackdawn
 - 01. Juni 2018, 08:49:11
Ok gut, dann sieht es ziemlich schlecht aus schätze ich. Dann kann ich theoretisch, erstmal 5Jahre warten. Ich glaube nämlich nicht, das wenn ich sage das diese Ärztlichen Befunde gelogen sind..das gut ankommt. Aber Migräne ist zwangsläufig keine chronische Krankheit, weshalb ich hoffen kann das das dennoch akzeptiert wird. Jedenfalls danke für die unverzügliche Antwort.
Autor ulli76
 - 01. Juni 2018, 05:49:50
Schau genau nach, nach WAS gefragt ist.
Üblicherweise geht es um die Arztbesuche der letzten 5 Jahre (ja, auch die Erkältungen) und Krankenhausaufenthalte der letzten 10.
Tja- blöd gelaufen,wenn du dir ne chronische Krankheit wie Migräne zusammengelogen hast.