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Zitat von: ulli76 am 04. Juni 2018, 21:02:08Vermute ich auch. Die wollen halt das Haushaltsnettoeinkommen berechnen, um so die Bonität zu ermitteln. Dazu gehört aber die Anwartschaft. Bei der UTV sollte die Bankmitarbeiterin bzw. ihr Chef eigentlich ins Gesetz schauen...oder mal eine einfache Google-Suche starten
Kann es sein, dass sie abschätzen muss, was netto von deinem Bruttoeinkommen über bleibt? Dazu würde ja eine Bescheinigung für Krankenversicherungskosten gehören. In deinem Fall ein NAchweis, dass du keine Kosten dafür hast. Gibt es üblicherweise beim Spieß. Irgendwie sowas wie "xy ist Soldat und genießt unentgeltliche truppenärztliche Versorgung."
Zitat von: Andi am 04. Juni 2018, 21:55:10Du hast ja Recht. Nur ich kenne das aus meinem beruflichen Umfeld: Die brauchen für alles und jenes irgendein Papier, damit die das später dem Controller oder Wirtschaftsprüfer nachweisen können. Der schaut sich dann halt den Aktenordner an, ob alles vollzählig ist. Oder die Software lässt nichts anderes zu. Und wenn man eine Baufinanzierung braucht, sitzt die Bank meistens am etwas längeren Hebel.
Da braucht man keinen Nachweis, das steht in §30 (1) Soldatengesetz. Wichtig sind aber schon die richtigen Fachbegriffe.