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Zusammenfassung

Autor Ralf
 - 05. Juni 2018, 21:04:21
Nein.
Warum fragt er nicht selbst, das ist doch für alle einfacher?
Autor Thorben101
 - 05. Juni 2018, 21:01:45
Er ist wirklich kein Soldat mehr. Und da ich mittlerweile wieder bei der Bundeswehr im zivilen Bereich tätig bin, hatte er mich gefragt ob ich mich nicht einmal schlau machen könnte.
Und das habe ich hier nun versucht.
Einige nette und hilfsbereite Antworten habe ich erhalten.
Aber leider auch ein paar Unpassende.
Ich weiß, dass es hier in den Weiten des Forums Menschen gibt die für sich Fragen in der dritten Person stellen.
Ich habe auch schon mitbekommen, dass ein und die selbe Personen mit sich selbst Diskussionen geführt hat indem er zwei oder mehrere Nicknamen verwendet hat.

Wenn jemand doch noch einen Tipp (exotische Verwendungen) für ihn hat, kann er ja gern antworten.

Wäre eine Verwendung bei den Feldjägern eventuell eine solche exotische Verwendung?
Autor Ralf
 - 05. Juni 2018, 20:05:35
Vielleicht wäre es hilfreich, wenn sein Freund sich mal selbst darum bemüht. Er will ja was, oder nicht?
Autor Pericranium
 - 05. Juni 2018, 18:11:31
Zitat von: Ralf am 05. Juni 2018, 17:56:08
Ja, aber was nützt das, wenn ihm das gar nicht liegt.
Da kann dein Freund ja mit seinem PersFw u.a. im Erlass für die Verpflichtungsprämie schauen. Er ist ja Soldat.

Nein, ist er nicht.
Autor Ralf
 - 05. Juni 2018, 17:56:08
Ja, aber was nützt das, wenn ihm das gar nicht liegt.
Da kann dein Freund ja mit seinem PersFw u.a. im Erlass für die Verpflichtungsprämie schauen. Er ist ja Soldat.
Autor Thorben101
 - 05. Juni 2018, 17:51:51
Vielen Dank bisher für die zahlreichen Antworten.

Weiß denn jemand welche Verwendungen exotisch sind und wo Bedarf besteht? Auch als Mannschafter?

Gruß

Thorben
Autor ulli76
 - 20. Mai 2018, 21:35:09
Ja, aber nicht als Mannschafter.
Das wird nix.

Es sollen übrigens nicht drei STELLEN angegeben werden, sondern drei Verwendungen/Verwendungsreihen.
Autor Wolfram
 - 20. Mai 2018, 21:14:34
Zitat von: KlausP am 20. Mai 2018, 20:59:33
Mit 41 in der Mannschaftslaufbahn sehe ich schwarz. Dann müsste er sich schon so eine exotische Verwendung oder so einen exotischen Standort raussuchen, in die sonst keiner will und die die BW mit jüngeren Bewerbern auf längere Sicht nicht besetzen kann.
Wenn die Möglichkeit einer Verpflichtung auf 25 Jahre besteht, könnte er bis zur Rente Soldat bleiben. Hört sich doch per se gar nicht schlecht an!  ;)
Autor KlausP
 - 20. Mai 2018, 20:59:33
Mit 41 in der Mannschaftslaufbahn sehe ich schwarz. Dann müsste er sich schon so eine exotische Verwendung oder so einen exotischen Standort raussuchen, in die sonst keiner will und die die BW mit jüngeren Bewerbern auf längere Sicht nicht besetzen kann.
Autor Ralf
 - 20. Mai 2018, 20:51:47
Er ist also nicht derzeit aktiv? Das klang in deinem ersten Beitrag für mich anders.
Dann macht die Aussage, dass er sich 3 Stellen suchen soll, überhaupt keinen Sinn.
Nach dem Erstberatungsgespräch findet eine Eignungsfeststellung statt und dort bekommt er je nach seinen Wünschen die Möglichkeiten anhand der Stellenbörse aufgezeigt.
Autor Thorben101
 - 20. Mai 2018, 20:49:24
@Klaus

Er ist 41 Jahre alt, hat leider nur die Vollzeitschulpflicht erfüllt und möchte sich für Laufbahn der Mannschaften verpflichten.
Autor KlausP
 - 20. Mai 2018, 20:45:23
Wie alt ist er? Welchen Berufsabschluß hat er? Für welche Laufbahn will er sich bewerben?
Autor Thorben101
 - 20. Mai 2018, 20:43:30
Zitat von: Ralf am 20. Mai 2018, 19:57:14
Wehrpflicht? Gibt es seit ein paar Jahren nicht mehr.
Wehrdienstberater? auch nicht mehr (heißen seit ein paar Jahren nun Karriereberater)
"nach seiner 10 monatigen Wehrpflicht"? auch das macht keinen Sinn, man muss nicht bis zum Ende warten, sondern das ist unabhängig von der Dienstzeit.
Der Karriereberater ist nicht zuständig für aktives Personal.
Dein "Freund" möge sich an seine Vorgesetzten oder an seinen PersFw wenden, der erläutert ihm dann, wie das bei einer Erstverpflichtung funktioniert.

Genau, die Wehrpflicht wurde 2011 ausgesetzt.

Entschuldige, habe leider den ehemaligen Begriff "Wehrdienstberater" verwendet. Liegt vielleicht daran, dass ICH von 96-2003 SaZ war und mir der alte Begriff immer noch geläufiger ist als der neue.

Ich habe bewusst "nach seinem 10-monatigen Wehrdienst" geschrieben weil ER vom 02.01.1996 - 31.10.1996 seinen Wehrdienst abgeleistet hat.

Und ich schreibe sicherlich nicht für mich in der dritten Person. Das ist nicht meine Art.
Das würde auch keinen Sinn machen, wenn man meine alten Beiträge betrachtet.

Gruß

Thorben
Autor Ralf
 - 20. Mai 2018, 19:57:14
Wehrpflicht? Gibt es seit ein paar Jahren nicht mehr.
Wehrdienstberater? auch nicht mehr (heißen seit ein paar Jahren nun Karriereberater)
"nach seiner 10 monatigen Wehrpflicht"? auch das macht keinen Sinn, man muss nicht bis zum Ende warten, sondern das ist unabhängig von der Dienstzeit.
Der Karriereberater ist nicht zuständig für aktives Personal.
Dein "Freund" möge sich an seine Vorgesetzten oder an seinen PersFw wenden, der erläutert ihm dann, wie das bei einer Erstverpflichtung funktioniert.
Autor Thorben101
 - 20. Mai 2018, 19:40:28
Hallo,

wer kann mir bzw. einem Freund helfen?

Ich habe schon hier im Forum gesucht aber nichts passendes gefunden.

Ein Freund möchte sich nach Ableisten seiner 10-monatigen Wehrpflicht wieder verpflichten.

Der Wehrdienstberater hat ihm gesagt, dass er drei verschiedene freie Stellen suchen und sich dann darauf konkret
bewerben soll.

Nun ist aber die Frage, wo und wie findet man solche freie Stellen?
Auf der Karriereseite der Bw hat er, und auch ich, nichts passendes gefunden.

Wer kann helfen?

Gruß

Thorben