Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen


Antworten

Der Beitrag verursachte die folgenden Fehler, die behoben werden müssen:
Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.
Einschränkungen: 10 pro Beitrag (10 verbleibend), maximale Gesamtgröße 8 MB, maximale Individualgröße 8 MB
Deaktiviere die Dateianhänge die gelöscht werden sollen
Klicke hier oder ziehe Dateien hierher, um sie anzuhängen.
Erweiterte Optionen...
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau

Zusammenfassung

Autor Tommie
 - 04. September 2018, 07:28:54
Zitat von: SvenNotSan am 06. Juni 2018, 08:39:26Da alle Unternehmen/Landkreise/Krankenhäuser NotSans suchen nur die BW nicht?

Was spricht denn dagegen, sich dann da zu bewerben, wo "alle" suchen ;) ? Oder soll ich es Ihnen sagen: Dort bekommen Sie mit viel Glück das Gehalt BRUTTO, das Sie bei der Bundeswehr netto haben!
Autor danielb.
 - 03. September 2018, 21:12:56
Auch Aussage Einplaner: "Im Sanitätsdienst schreien sie am meisten nach Personal und dann sind keine Dienstposten frei."

Ging mir so. :)
Autor SvenNotSan
 - 07. Juni 2018, 13:24:31
Ok...Danke für die Hinweise. Ich werde dann eine Bewerbung fertig machen ;)
Autor TomTom2017
 - 07. Juni 2018, 12:20:46
Also bewirb dich doch, wenn du das machen willst. Das alles bringt ja nichts, wenn du nicht geeignet bist. Die eigentliche "Verhandlung" beginnt ja ohnehin erst, wenn du beim Einplaner sitzt - und der ist derjenige, der entscheidet und nicht ein KB eines KCs.

Ich denke, dass der Einplaner das schon richtig machen wird. ;) Ansonsten unterschreibst du halt nicht.
Autor Ralf
 - 07. Juni 2018, 11:27:47
ZitatIst jemand, oder hat jemand Kontakt zu einem Planungsoffizier?
Was soll das denn bringen? Du musst nun selbsttätig werden, wenn du deine Einplanung bekommst. Also Eignungsfeststellungsverfahren durchlaufen und dann bei der Einplanung bw. beim Unterschreiben der Verpflichtungserklärung auf die von mir zitierte Vorschrift verweisen und im Zweifel soll der Einplaner dort nachschauen und du bestehst auf die SaZ12.
Autor SvenNotSan
 - 07. Juni 2018, 10:25:07
Nein es wurde klar Notfallsanitäter gesagt, Fw Laufbahn, kein konkreter Dienstposten... Ist jemand, oder hat jemand Kontakt zu einem Planungsoffizier?
Autor ulli76
 - 06. Juni 2018, 15:58:30
Das ist sehr merkwürdig.Bei den RAs waren es 12 Jahre und bei den NFS sollte es gleich sein. Oder hat der Karriereberater das mit dem RettSan verwechselt?
Autor SvenNotSan
 - 06. Juni 2018, 15:28:05
Es ging um keinen konkreten Dienstposten/Planstelle.
Autor KlausP
 - 06. Juni 2018, 14:49:07
Ging es denn um einen konkreten Dienstposten oder allgemein um die Verwendung SanFw/NotSan
Autor Ralf
 - 06. Juni 2018, 13:14:42
Dia Antwort ist falsch. Gem. Bereichsvorschrift C1-1420/13-4000 sind die Regelverpflichtungszeiten für Bewerber in der FwSanDst-Laufbahn mit Einstellung als Fw+ 12 Jahre und Mindestverpfichtungszeit 3 Jahre.
Ggf. gibt es eine Einschränkung genau für diesen Dienstposten, wobei mir außer eine Standortschließung (und da sollte es wohl keine in 5-6 Jahren geben) keine einfallen würde, die das rechtfertigt.
Autor SvenNotSan
 - 06. Juni 2018, 12:43:27
Also ich war zuerst im Karriere zentrum Frankfurt Oder wo diese Aussage getroffen wurde. Um mich nochmal davon zu überzeugen, habe ich einen Termin in Berlin Wedding wahrgenommen. Heute (2 Tage später) habe ich von diesem zentrum einen Anruf bekommen wo gesagt wurde das die Frankfurt Oder Aussage der Wahrheit entspricht, das dort nochmal hinterher telefoniert wurde.
Autor Ralf
 - 06. Juni 2018, 12:19:09
Die UTB/ZSanDstBw haben ergänzende Bestimmungen herausgegeben, dort wird zwischen Mindest- und Regelverpflichtungszeiten unterschieden, somit kann das schon mal unterschiedlich je nach UTB sein.
Ja, für Seiteneinsteigende OffzTrD sind es 8 Jahre Regelverpflichtungszeit.
Autor TomTom2017
 - 06. Juni 2018, 12:13:17
Zitat von: KlausP am 06. Juni 2018, 12:03:44
Ich kann das auch nicht nachvollziehen, was der KB da erzählt haben soll. Bei Einstellung von ausgebildetem Fachpersonal mit höherem Dienstgrad ist zwar eine geringere Verpflichtungszeit möglich aber eben immer nur die Ausnahme.
Jup, z.B. steht auf der Internetseite für Seiteneinsteiger (Offz), dass man sich für mindestens drei Jahre verpflichten müsse:
https://www.bundeswehrkarriere.de/karriere/offizier-seiteneinsteiger/87554

Aber laut Einplaner und PersFhr ist es de facto so, dass die Regelverpflichtungszeit bei acht Jahren liegt (wie es bei Ärzten und Apotheker aussieht, weiß ich jedoch nicht). Wusste ich persönlich - auch Dank des Forums hier - schon vor der Bewerbung, aber da kann man definitiv schon etwas verwirrt sein.

@TE:
Wollen Sie sich länger oder kürzer verpflichten?
Autor KlausP
 - 06. Juni 2018, 12:03:44
Ich kann das auch nicht nachvollziehen, was der KB da erzählt haben soll. Bei Einstellung von ausgebildetem Fachpersonal mit höherem Dienstgrad ist zwar eine geringere Verpflichtungszeit möglich aber eben immer nur die Ausnahme.
Autor LwPersFw
 - 06. Juni 2018, 11:49:48
Ich kann die Aussage 5 Jahre nicht nachvollziehen.

Wenn Sie ausgebildeter Notfallsanitäter sind und das Einstellungsverfahren bestehen, können Sie mit dem Dienstgrad Fw eingestellt werden.

Dabei gilt eine Regelverpflichtungszeit von 12 Jahren.

Aber von der Regel sind eben Ausnahmen zulässig.

Meine Empfehlung:

Bewerben Sie sich und schreiben in den Bewerbungsbogen, wie lange Sie bereit sind zu dienen ( SaZ 12 bis 25 ).

Dann werden Sie ja sehen, was am Ende Ihnen angeboten wird.