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Autor Mero89
 - 11. Juni 2018, 07:17:29
Das kommt mir sehr spanisch vor ... also an deiner Stelle würde ich die Steuer einfach mal selbst machen, oder bei einem Steuerberater machen lassen der Soldat war, oder eben ein Steuerberater der sich auf Soldaten spezialisiert hat.
Autor TomTom2017
 - 10. Juni 2018, 10:48:51
Zitat von: FoxtrotUniform am 10. Juni 2018, 10:38:51
Leider entzieht sich meiner Kenntnis inwieweit der Lohnsteuerring haften würde, analog zu einem ansässigen Steuerberater, falls tatsächlich grober Unfug gemacht wurde.
Die haften ebenfalls, § 25 StBerG.
Autor FoxtrotUniform
 - 10. Juni 2018, 10:38:51
Das Finanzamt hat dazu doch was geschrieben und mitgeteilt wie die Steuererststtung zustande kommt?!

Wenn man nicht aufpasst, macht man schnell einen Fehler und gibt Erstattungen ordnungsgemäß an, ohne die Aufwendungen ebenfalls geltend zu machen. Wenn man an einen Berater gerät der keine Ahnung von steuerlichen Besonderheiten bei Soldaten hat, kann es schnell in die Hose gehen.
Beispiele: Vergessen die doppelte Haushaltsführung geltend zu machen, aber den Zuschuss zur Wohnung angegeben oder Entfernungspauschale, statt Auswärtstätigkeit & tatsächlich gefahrene Kilometer geltend gemacht.

Leider entzieht sich meiner Kenntnis inwieweit der Lohnsteuerring haften würde, analog zu einem ansässigen Steuerberater, falls tatsächlich grober Unfug gemacht wurde.
Autor Ralf
 - 09. Juni 2018, 11:15:46
ZitatFür 2017 musste ich sogar noch 214€ nachzahlen (war ab dem 2. Quartal am Standort, Fahrzeit ca. 40 Minuten eine Strecke von zuhause, Heimschläfer anerkannt).
Das kommt mir doch recht komisch vor, alleine die km müssten dann schon einen Erstattungsbetrag bringen, denn dafür bekommt er ja vom Dienstherrn keine Erstattung.
Autor F_K
 - 09. Juni 2018, 09:50:00
Das kann schon sein - Du hast doch die Fahrten von der BW bezahlt bekommen.
Autor TimonC
 - 09. Juni 2018, 09:22:38
Hi,

vorweg mir ist bewusst dass hier keinem meine ganzen Unterlagen zur verfügung stehen usw., ich möchte einfach nur eine grobe Einschätzung haben da kameraden mich ziemlich nachdenklich gemacht haben.

Es geht um meine Steuerrückzahlungen. Ich selber bin Fw und war die letzten Jahre eigentlich fast nur unterwegs auf Lehrgängen etc.

Ich habe mich jetzt nachträglich bei einem Lohnsteuerverein angemeldet der laut eigener aussage speziell auf Soldaten und Beamte ausgerichtet ist.
Ich war zu keinem Zeitpunkt Besitzer einer anerkannten Wohnung.
Ich habe in dem Zeitraum 2014 - 2017 sechs lehrgänge unter 3 Monate gemacht, war Trennungsgeldberechtigt. Einen Lehrgang etwa 6 Monate, UKV zugesagt bekommen.
Alle Fahrten wurden mit einem Privat-kfz durchgeführt, beinahe jedes Wochenende gings nach Hause (Streckenlänge zu den einzelnen Lehrgangsorten zwischen 120 und 700 km).
Des Weiteren bin ich nicht verheiratet und habe keine Kinder.

Ich habe jetzt die Bescheide bekommen, alle Jahre zusammengerechnet bekomme ich rund 340€ zurück. Für 2017 musste ich sogar noch 214€ nachzahlen (war ab dem 2. Quartal am Standort, Fahrzeit ca. 40 Minuten eine Strecke von zuhause, Heimschläfer anerkannt). Wenn ich jetzt noch die Beiträge, die ich rückwirkend an den Verein entrichten musste bedenke, komme ich mit knapp 80€ plus raus. Ich habe mehrfach Rücksprache mit dem Lohnsteuerverein gehalten, es wurden auch keine Dokumente vergessen einzureichen usw.

Jetzt frage ich mich, kann das überhaupt stimmen? Nahezu alle meine Fw-kameraden haben gesagt, dafür hätte man locker was im niedrigen vierstelligen Bereich erwarten können und das könne auf gar keinen fall stimmen.

Bevor die Frage aufkommt, ja ich habe da schon mit meinem Lohnsteuerverein drüber gesprochen. Die können das auch halbwegs so erklären, dass es theoretisch sinn macht. Ich bin jedoch bei weitem kein Experte bin und das Gefühl habe, hier verarscht worden zu sein, bitte ich um eine einfache einschätzung des Ganzen.

Keine fundierte Analyse, ein einfaches "bei mir war das mit den lehrgängen und von den umständen her ähnlich, habe aber viel mehr bekommen" oder "nein, das kommt ganz gut so hin" reicht mir.