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Zitat von: FoxtrotUniform am 10. Juni 2018, 10:38:51Die haften ebenfalls, § 25 StBerG.
Leider entzieht sich meiner Kenntnis inwieweit der Lohnsteuerring haften würde, analog zu einem ansässigen Steuerberater, falls tatsächlich grober Unfug gemacht wurde.
ZitatFür 2017 musste ich sogar noch 214€ nachzahlen (war ab dem 2. Quartal am Standort, Fahrzeit ca. 40 Minuten eine Strecke von zuhause, Heimschläfer anerkannt).Das kommt mir doch recht komisch vor, alleine die km müssten dann schon einen Erstattungsbetrag bringen, denn dafür bekommt er ja vom Dienstherrn keine Erstattung.